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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Berlin den 16. Juli 1897. Nr. 21.
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esetzt ist.
Nr. 189.
Einkommensaufbesserung für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte.
Jch bestimme:
1. Die Gehälter von Offizieren, Sanitätsoffizieren und Beamten werden in der aus den Anlagen 1 und 2
ersichtlichen Höhe festgesetzt.
Die jetzigen Inhaber der Stabsoffizierstelle und der drei Rittmeisterstellen 1. Klasse bei
Meinem Regiment der Gardes du Corps bezichen die bisherigen höheren Gehälter bis zum Aus-
scheiden aus diesen Stellen weiter.
2. Neben dem Gehalt werden nicht pensionsfähige Zulagen an Stelle einer Entschädigung für die
ferdehaltung nach Maßgabe des Abschnitts b der Anlage 1 gewährt.
3. Der den Oberstabsärzten bei Meinem 1. Garde Regiment zu Fuß und bei Meinem Regiment der
Gardes du Corps bisher gewährte Gehaltszuschuß von je 600 K jährlich kommt in Fortfall.
Dagegen erhalten diese beiden Sanitätsoffiziere, wenn sie sich in einer der nachbezeichneten Gehalts-
klassen befinden, einen Gehaltszuschuß und zwar:
der Oberstabsarzt 1. Klasse mit 5 850 „K. Gehalt
150 K jährlich,
der Oberstabsarzt 2. Klasse mit 3 900 Gehalt
300 4 jährlich.
4. Für 58 Prozent der etatsmäßigen Hauptmanns- und Rittmeisterstellen ist das Gehalt 1. Klasse zu-
ständig. Das Aufrücken in dieses Gchalt erfolgt nach wic vor innerhalb der einzelnen Waffengattung.
5. Die Besetzung der Hauptmanns= oder Rittmeisterstellen bei
dem Militär-Reit- Institut,
den Artillerie- Schießschulen,
der Luftschiffer Abtheilung,
der Versuchskompagnie der Artilleric. Prüfungskommission,
den Bekleidungsämtern,
den Remonteankaufs-Kommissionen,
der Kriegsakademie,
der vereinigten Artillerie, und Ingenieurschule,
den Kriegsschulen,
den Kadcttenanstalten,
den Unteroffizierschulen und Unteroffiziervorschulen,
der Infanterie- Schießschule und Gewehr.- Prüfungskommission,