Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Für die Beamten i in —i Fe#b##a#r#K.O IV1 * 4 !&G&Aä-l 42 S###i# al u. s. w 
rechnet das Besoldungsdienstalter von demjenigen Leltpunkte ab, auf welchen bas hitlge 
dienstalter als Assistent bz. Festungsbauwart 2. Klasse festgeseht war. Für Beamte, welche in der 
Klasse der Assistenten, Festungsbauwarte 2. Klasse u. s. w. weniger als 3 Jahre zugebracht haben, 
ist das bisherige Besoldungsdienstalter als Sekretär, Festungsbauwart 1. Klasse u. s. w. um 3 Jahre 
vorzudatiren. 
st ein Beamter der vereinigten Gehaltsklassen in der bisherigen höheren Klasse wegen 
unzureichender Befähigung oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen verspätet ange. 
stellt, so ist das Besoldungsdienstalter um den Zeitraum dieser verspäteten Anstellung zu kürzen. 
Bei Einreihung von Beamten mit Einzelgehalt in Klassen mit Dienstaltersstufen ist das Besoldungs. 
dienstalter nach der etatsmäßigen Anstellung festzusehen. Ist das bisherige Einzelgehalt höher als 
der nach der Dienstaltersstufentafel zustehende Besoldungssah, so ist das höhere Gehalt bis zum 
Aufsteigen in eine entsprechend höhere Gehaltsstufe fortzubeziehen. 
. Füũr Intendantursekretäre kommt die Stellenzulage ganz, für die Kalkulatoren im Kriegsministerium 
insoweit in Wegfall, als die betreffenden Empfänger im Gehalt aufgebessert werden. 
6. Die höheren Gehälter der Beamten werden bei den Besoldungstiteln verausgabt. 
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No. 819/6. 97. A. 1. v. Goßler.
	        
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