Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

— 227 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
31. Jahrgang. Lerlin den 29. Juli 1897. Nr. 22. 
Abonnements auf dieses Blatt nhmen.g mr, die Wostanhate entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 711) 1 50 für nur W bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare — Zeitungsliste Nr. 712) 1 90 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim fartner eingerichtet. Der Prri beträgt 20 4 für 
ieden Druckbogen von 8 Seiten (5 7 für jedes Blatt), selt 2h% ge einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgeseht i 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 26. Juli 1897. 
Nr. 191. 
Führung der Erinnerungsmedaille in den Stammrollen und Entlassungspapieren der Unteroffiziere und 
aunschaften. 
Nach Allerhöchster Bestimmung ist die Erinnerungsmedaille an des Hochscligen Kaisers und Königs Wilhelms I. 
Majestät in den Ranglisten nicht zu führen. 
izu die Stammrollen und Entlassungspapiere der Unteroffiziere und Mannschaften ist ein Vermerk über 
den Besitz unter der Abkürzung: „E. M.= aufzunehmen. 
Hierdurch finden die zur Zeit hier vorliegenden bezüglichen Anfragen ihre Erledigung. 
In Vertretung. 
No. 560/7. 97. A. 1. v. Viebahn. 
Kriegsministerium. Berlin den I4. Juni 1897. 
Nr. 192. 
Aufbewahrung der Stammrollen. 
In Anschluß an den Erlaß vom 2. Dezember 1896 Nr. 626/8. 96. A. 2 — Armee · Verordnungs · Blatt Nr. 32 
für 1896 Seite 295 — wird bestimmt: 
Dic Stammrollen der bisherigen vierten Bataillone sind, insoweit sie die noch nicht zur Entlassung 
gekommenen Jahresklassen (1895 und 1896) betreffen, an diejenigen Regimenter abzugeben, zu deren 
Formation bz. zu deren Ergänzung die Bataillonc verwendet worden sind. 
Die Stammrollen früherer Jahresklassen dieser Bataillonc verbleiben den alten Regimentern zur 
Aufbewahrung. 
Aus den Stammrollen, welche an die neuen Regimenter abzugeben sind, haben die alten Regimenter 
Auszüge betreffs derjenigen Mannschaften zurückzubehalten, welche vor der Neuformation entlassen 
worden sind, um etwaige Anfragen erledigen zu können. 
In gleicher Weise ist zu verfahren bezüglich der Stammrollen derjenigen Bataillone, welche geschlossen 
zu einem andern Regiment übergetreten sind. 
In Vertretung. 
No. 406/6. 97. A. 2. v. der Bocck. 
— 
S 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.