Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

Kriegsministerium. 
239 — 
Nr. 202. 
Berlin den 29. Juli 1897. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 26 
zum Namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer bz. Stellvertreter der Schicdsgerichte im 
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. 
(Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
k Bezirk Sitz# Der Beisitzer Der Stellvertreter 
S# 
; . . Name und Amtscharakter Name und Amtscharakter 
2 des ds ts hnort 
- Schiedsgerich be. Beschäftigung Wohnort e. Beschäftigung Wohnor 
6.V. Armeekorps Posen 1. Beisiher: 1. Stellvertreter: 
Wie bisher Wie bisher 
2. Stellvertreter: 
Garnison-Verwaltungs- Posen 
Direktor, Rechnungsrath 
Lohmann 
9.VIII. Armee. Cöln 1. Beisitzer: 1. Stellvertreter: 
korps Wie bisher Chemiker Dr. Bodewig Siegburg 
bei dem Feuerwerks- 
Laboratorium 
2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
13. IXIV. ArmeckorpslKarlsruhe 2. Beisihzer: 1. Stellvertreter: I 
Garnison-Verwaltungs. Karlsruhe Wie bisher 
Direktor Lindow 2. Stellvertreter: 
Garnison-Verwaltungg. Rastatt 
Direktor a. P. Rivinus 
  
  
  
  
  
Vrstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 425/7. 9. T. J. 2. 
Kriegsministeriut. 
Sanitätsbericht iber die Königlich Preußische Arme 
v. Goßler. 
Nr. 203 
Berlin den 4. August 1897. 
* das XII. (Königlich Sächsische) und XIII. (Königlich 
Württembergise) Armeekorps für den Berichtszeitraum vom 1. April 1892 bis 31. März 1894. 
Der Sanitätsberio für 1892/94 ist im Drack fertiggestellt. 
Den Komandobehörden u. s. w. werden die für sie bestimmten Exemplare demnächst zugesandt werden. 
No. 206/8. 97. M. A. 
Kriegsministerium. 
v. Goßler. 
  
Nr. 204. 
Verlin den 4. August 1897. 
Jusumensetzung der Gewehr-Prüfungskommission für 1897/98. 
Die Kommandirungen hien nach Maßgabe der anliegenden Uebersicht sowie der beigefügten Bestimmungen 
zu erfolgen. 
Es i 
st darauf zuhalten, daß die als Handwerker zu kommandirenden Gemeinen ihrem Handwerk 
gewachsen sind. Als Schreit sind nur Leute mit sehr guter Handschrift zu kommandiren. 
No. 278/.. 97. A. 2. 
v. Goßler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.