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IV. Bekleidung und Ausrüstung.
1. Jedem Kommandirten sind an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
A. Infanteric.
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmöyc),
Waffenröcke (darunter 1 guter),
Litewka (den Mannschaften der Mecklenburgischen Truppentheilc an Stelle der Litewka
1 Bluse),
Halsbinden,
Tuchhose
Dclichho= (den Unteroffizieren nicht),
Unterhosen,
Mantel,
Paar Cederhaudschuhe dem Unteroffizier und Lazarethgchülfen,
Paar vollkommen gute, langschäftige Stiefel,
Hemden,
Helm bz. Tschako mit Jubehör (ohne Haarbusch),
Tornister mit Zubehör
Leibriemen mit Söbeltasche und Schloß,
Mantelriemen,
Brotbeutel,
Zelilesche sebst Trinkbecher,
Söbeltrodd
Kürrteugel, (den Unteroffizieren ebenfalls Mannschaftstaschen),
Fettbüchse,
Kochgeschirr mit Zubchör,
Gewehr mit 1 Gewehrriemen,
Mündungsdeckel,
Schraubenzieher,
Schloßschlüssel,
Seitengewehr,
Wischstail,
Soldbuch,
Gesangbuch,
Schießbuch,
kleiner Spaten nebst Futteral (auch den Unteroffizieren),
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, die Patron-
taschen und der Spaten kommen für die Hornisten und Lazarethgehülfen in Wegfall).
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B. Kavallerie.
2 Feldmuhen,
1 Schirmmäütze,
2 Koller bz. Waffeurock, Attila oder Ulanka mit Leibbinde,
1 Drillichrock,
2 Halsbinden,
2 Reithosen,
1 Tuchhose (nur für Kürassiere),
1 Stallhose oder Drillichhose,
2 Unterhosen,
1 Mantel
2 aar ederhandschuhe,
1 Paar lange Stiefel,