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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Berlin den 22. August 1897. Nr. 24.
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugepreis beträgt für
gewöhnliche Exemplare (Host-Jeitungsliste Nr. 711) 1.XK. 50% für nur wunfeiti bedruckte, zum Einkleben in die Akten
geeignete Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 712) 1 4 90
Der Verkauf einzelner Rummern des Blattes erfolgt durch die ntl.llns- im Kriegsministerium.
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 92285 beim Pförtner eingerichtet. Der Peeis beträgt 20 fur
ieden Druckbogen von 8 Seiten (5 #/ für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung
festgesetzt ist.
Kriegsministerium. Berlin den 10. August 1897.
Nr. 211.
Kalkfarbenanstrich in Militärgebänden.
Soweit in den Militärgebäuden für die Wand- und Deckenflächen bestimmungsgemäß Kalkfarbenanstrich zur
Anwendung kommt, ist dieser dadurch gut haftend herzustellen, daß ihm Leim, Milch oder ein ähnliches Binde-
mittel beigemengt wird.
Von Leimwasser und Milch wird etwa ½% bis ½0% der Gesammtmenge der Farbe hinzugeseßzt.
Wo ein Zusatz von Firniß gebräuchlich ist, wird dieser mit etwa ¼ Liter auf 10 Liter der gesammten
Anstrichmenge beigemengt, bevor die Farbe angerührt wird.
In den Rechnungen u. s. w. ist die auf diese Weise hergestellte Farbe stets als -Kalkfarbe= zu bezeichnen.
Im Auftrage.
No. 353/7. 97. B. 4. Frhr. v. Liechtenstern.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Augufl 1897.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 212.
Ausgabe von Aeuderungen zu den Jeichnungen des Feldartillerie-Materials.
Die IX. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Feldartilleric, geschlossen im
Septembe 1896, nebst den dazu gehörigen 7 Blatt Nachtragszeichnungen, sowie die Konstruktionszeichnung
IV. 1888, Blatt 11 — Dressursattel — sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter
Ws zughen.
Die letztgenannte Zeichnung ist neu einzustellen.
Im Auftrage.
No. 97/8. 97. A. 4. Gallwitz.