Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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1 Paar kurze Stiefel bz. Schnürschuhe, 
2 Hemden, 
1 Helm 4. Pelzmütc oder Czapka mit Jubehör, 
1 Paar Epauletts (für Ulanen), 
1 Säbelkoppel, 
1 Faustriemen, 
2 Schärpen zum Attila, 
2 Paar Sporen, 
Paar Sporeuleder für Kürassierc, 
Mannschafts-Kartusche mit Bandolier, 
Karabiner mit Karabinerriemen, 
Revolver mit 1 Revolvertasche, 
Revolverriemen mit Haken, 
Degen, 
Wischstrick, 
Schraubenzieher, 
Schloßschlüssel, 
oldbuch, 
Gesangbuch, 
Schießbuch. 
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Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden 
Inhabers versehen sein. 
V. Marschangelegenheiten. 
Sämmtliche Mannschaften — ausschl. derjenigen aus den Garnisonen Berlin, Potsdam, Charlotten. 
burg, Lichterfelde nach Spandau-Ruhleben Kommandirten — haben für die Hin- und Rückreise, 
soweit angängig, die Eisenbahn zu benutzen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen 
für die Hinreise mit Militär-Fahrscheinen zu versehen. Wegen der Rückreise siche 1II, 
Die Kosten für den Marsch von der Garnison nach dem Kommandoort werden seitens der 
Infanteric-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher in den Verpflegungs. 
Bescheinigungen (siehe III, 14) die Höhe des gezahlten Marschkosten-Vorschusses anzugeben. 
VI. Geldverpflegung. 
. Die kommandirten Maunschaften verbleiben im Etat ihres Truppentheils und erhalten für 
Rechnung des Etatskapitels 24 Löhnung von der Jufanterie-Schießschule, und zwar 
von dem auf den Beginn des Kommandos folgenden Monatsdrittel ab bis zum Ablauf 
des Monatsdrittels, in welchem das Kommando endet. 
Es beziehen ferner von der Jufanterie-Schießschule: 
die Unterofßtiere 6 XK und die Gemeinen (ausschließlich Oekonomie-Handwerker) 3 .X Zu. 
lage monatlich. 
Der Infanterie-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung 
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, sofort nach der Beförderung 
Kenntniß zu geben.
	        
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