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Kriegsministerium. Verlin den 30. Dezember 1896.
Nr. 4.
Befärderung von überzähligen Jahlmeisteraspiranten zu Vizefeldwebeln #2c.
Mit Allerhöchster Genehmigung erhält der 2. Absatz Ziffer 1 des §. 14 der Friedens. Besoldungsvorschrift
nachstehende veränderte Fassung:
Sämmtliche in etatsmäßige Stellen nicht eingerückte Zahlmeisteraspiranten werden wie Sergeanten ihres
Truppentheils gelöhnt; nach neunjähriger Dienstzeit dürfen sie zu überzähligen Vizefeldwebeln oder Vizewacht.
meistern mit ihren bisherigen Gebührnissen befördert werden. Auf den Sergeantenetat des Truppentheils kommen
sie nicht in Anrechnung.=
No. 608/11. 96. B. 1. v. Gofller.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Dezember 1896.
Nr. 5.
Ergänzung der Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen.
Der §. 32 der Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisene (Anlage zu Nr. 1 des Armee-Verordnungs.
Blatts für 1889) erhält folgenden Zusatz:
»Ueber den an den Festungs. Generalstabsreisen theilnehmenden Garnisonarzt (vergl. 8. 27, 16· —
Erlaß vom 12. Mai 1892, Armee Verordnungs. Blatt Seite 116 —) ist ein Vericht im Sinne des ". 25 der
Medizinal-Abtheilung des Kriegeministeriums einzusenden.
No. 495/12. 96. A 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 4. Jannar 1897.
Nr. 6.
Veränderungs-Nachweisung Nr. 16
zum namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. Stell-
vertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militär-
Justizbeamten.
aer 10 Seite —“ des Armec= Verordnungs= Blattes für 1892.)
· Bezirk . Sth Des Vorsitzenden Des Stellvertreters
— 1
- des Schiedsgerichts Name und Amtscharakter WohnortName und Amtscharakter Wohnort
16.XVII. Arme#. Danzig Wie bisher 1. Stellvertreter:
korps Wie bisher
2. Stellvertreter:
Garnison . Auditeur, Danzig
Justizrath Hülsen
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 507/12. 96. T. J. 2. v. Goßler.