Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Kriegsministerium. Verlin den 30. Dezember 1896. 
Nr. 4. 
Befärderung von überzähligen Jahlmeisteraspiranten zu Vizefeldwebeln #2c. 
Mit Allerhöchster Genehmigung erhält der 2. Absatz Ziffer 1 des §. 14 der Friedens. Besoldungsvorschrift 
nachstehende veränderte Fassung: 
Sämmtliche in etatsmäßige Stellen nicht eingerückte Zahlmeisteraspiranten werden wie Sergeanten ihres 
Truppentheils gelöhnt; nach neunjähriger Dienstzeit dürfen sie zu überzähligen Vizefeldwebeln oder Vizewacht. 
meistern mit ihren bisherigen Gebührnissen befördert werden. Auf den Sergeantenetat des Truppentheils kommen 
sie nicht in Anrechnung.= 
No. 608/11. 96. B. 1. v. Gofller. 
Kriegsministerium. Berlin den 30. Dezember 1896. 
Nr. 5. 
Ergänzung der Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen. 
Der §. 32 der Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisene (Anlage zu Nr. 1 des Armee-Verordnungs. 
Blatts für 1889) erhält folgenden Zusatz: 
»Ueber den an den Festungs. Generalstabsreisen theilnehmenden Garnisonarzt (vergl. 8. 27, 16· — 
Erlaß vom 12. Mai 1892, Armee Verordnungs. Blatt Seite 116 —) ist ein Vericht im Sinne des ". 25 der 
Medizinal-Abtheilung des Kriegeministeriums einzusenden. 
No. 495/12. 96. A 1. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Jannar 1897. 
Nr. 6. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 16 
zum namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. Stell- 
vertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militär- 
Justizbeamten. 
aer 10 Seite —“ des Armec= Verordnungs= Blattes für 1892.) 
  
  
  
· Bezirk . Sth Des Vorsitzenden Des Stellvertreters 
— 1 
- des Schiedsgerichts Name und Amtscharakter WohnortName und Amtscharakter Wohnort 
16.XVII. Arme#. Danzig Wie bisher 1. Stellvertreter: 
korps Wie bisher 
  
2. Stellvertreter: 
Garnison . Auditeur, Danzig 
Justizrath Hülsen 
  
  
  
  
  
  
  
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 507/12. 96. T. J. 2. v. Goßler.
	        
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