Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

Kriegsministerium. Berlin den 7. Januar 1897. 
Nr. 7. 
Einführung nener Muster für Truppen= und Train-Fabrzeuge. 
Es- gelangen zur Einführung: 
1. das Muster des zweispännigen Proviantwagens (/95 
als 
Pveispänniger Stabspackwagen, 
Kompagnie-Packwagen und 
Packwagen C/95, 
zweispänniger Registraturwagen C/95, 
zweispänniger Geräthewagen (/95 und 
zweispänniger Lebensmittelwagen /95 des Truppen= (Infanterie- und Kavallerie.) bz. Train- 
Feldgeräths; 
2. das Muster des zweispännigen Eskadron-Packwagens C/95 für Proviantkolonnen 
als 
  
zweispaͤnniger Eskadron · Packwagen C/95 für die Kavallerie, die Stabswachen und Pferdedepots. 
Die Beschreibung der Muster zu 1 und 2 befindet sich in dem in nächster Jeit zur Ausgabe gelangenden 
»Anhang zur Dienstanweisung für die Bagagen, Munitionskolonnen und Trains-. 
No. 220/12. 96. A. 4. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 8. Januar 1897. 
Nr. 8. 
Preußische Stempelstener-Angelegenbeit. 
Der Herr Finanzminister hat entschieden, daß die von Polizeibehörden, Landrathsämtern, Gemeindevorstehern 2c. 
" / 
zu ertheilenden Beglaubigungen der Unterschriften von Zeugnissen sowie der Nachweisungen über die Familien- 
und Erwerbsverhältuisse, die den Gesuchen von Personen des Beurlaubtenstandes um Befreiung von den Kontrol. 
versammlungen beigefügt werden, von der Stemvelsteuer befreit sind. 
No. 443/12. 96. B. 1. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Dezember 1896. 
Allgemeines Kriegs. Departement. 
Nr. 9. 
Anderweite Benennung der -Lanolin-Terpentinfettung- 
(Armee-Verordnungs-Blatt für 1891, Seite 247). 
Diese Fettung erhält von jetzt ab die Bezeichnung 
„ Terpentin.Wollfett. Mischunge. 
Dieselbe besteht aus Terpentinsl und gereinigtem Wollfett (zu gleichen Theilen warm zusammengesetz. 
Im Auftrage: 
No. 325/10. 96. A. 4. Drandt.
	        
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