Kriegsministerium. Berlin den 7. Januar 1897.
Nr. 7.
Einführung nener Muster für Truppen= und Train-Fabrzeuge.
Es- gelangen zur Einführung:
1. das Muster des zweispännigen Proviantwagens (/95
als
Pveispänniger Stabspackwagen,
Kompagnie-Packwagen und
Packwagen C/95,
zweispänniger Registraturwagen C/95,
zweispänniger Geräthewagen (/95 und
zweispänniger Lebensmittelwagen /95 des Truppen= (Infanterie- und Kavallerie.) bz. Train-
Feldgeräths;
2. das Muster des zweispännigen Eskadron-Packwagens C/95 für Proviantkolonnen
als
zweispaͤnniger Eskadron · Packwagen C/95 für die Kavallerie, die Stabswachen und Pferdedepots.
Die Beschreibung der Muster zu 1 und 2 befindet sich in dem in nächster Jeit zur Ausgabe gelangenden
»Anhang zur Dienstanweisung für die Bagagen, Munitionskolonnen und Trains-.
No. 220/12. 96. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 8. Januar 1897.
Nr. 8.
Preußische Stempelstener-Angelegenbeit.
Der Herr Finanzminister hat entschieden, daß die von Polizeibehörden, Landrathsämtern, Gemeindevorstehern 2c.
" /
zu ertheilenden Beglaubigungen der Unterschriften von Zeugnissen sowie der Nachweisungen über die Familien-
und Erwerbsverhältuisse, die den Gesuchen von Personen des Beurlaubtenstandes um Befreiung von den Kontrol.
versammlungen beigefügt werden, von der Stemvelsteuer befreit sind.
No. 443/12. 96. B. 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 31. Dezember 1896.
Allgemeines Kriegs. Departement.
Nr. 9.
Anderweite Benennung der -Lanolin-Terpentinfettung-
(Armee-Verordnungs-Blatt für 1891, Seite 247).
Diese Fettung erhält von jetzt ab die Bezeichnung
„ Terpentin.Wollfett. Mischunge.
Dieselbe besteht aus Terpentinsl und gereinigtem Wollfett (zu gleichen Theilen warm zusammengesetz.
Im Auftrage:
No. 325/10. 96. A. 4. Drandt.