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Die Königlichen Generalkommandos lassen demnächst die namentlichen Listen der Beliehenen
— von den Bezirkskommandos nach dem anliegenden Muster und dem Stande vom 22. März 1897
entsprechend aufgestellt — der General- Ordens-Kommission behufs Aufbewahrung zugehen.
. In die Besitzzeugnisse ist die Charge u. s. w. nach dem Stande vom 22. März 1897 einzutragen.
Die Besitzzeugnisse für Generale, Offzzier-e mit dem Range eines Rcgimentskommandeurs und
Beamte mit dem Range eines Rathes 1. Klasse sind Seiner Majestät dem Kaiser und Könige zur
Vollziehung von den kommandirenden Herren Generalen unmittelbar und bis zur Unterschrift voll.
ständig ausgefertigt, unter Beifügung von namentlichen Listen einzureichen.
4Die Besitzzeugnisse für alle übrigen Offiziere, Sanitätsoffiziere, oberen und mittleren Beamten voll-
ziehen die kommandirenden Herren Generale.
4. Ueberzählig bleibende Erinnerungsmedaillen, Bänder und Beft itzeugniß.Formulare sind unter Angabe
der Bezirkskommandos, für wolche dieselben bestimmt waren, dem Kriegsministerium (Zentral=
Departement) einzusenden, nachdem der Gesammtbedarf innerhalb der betreffenden Korpsbezirke voll-
ständig gedeckt ist.
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No. 462/9. 97. 2. 1. v. Goßler.
Muster.
1. Seite.
u Armeekorps.
Bezirkskommanddo
Uamentliches berzeichniß
derjenigen Inhaber der Kriegsdenkmünze von 1864, des Erinnerungskreuzes von 1866 oder der Kriegsdenkmünze
von 1870/71, welchen die Erinnerungs-Medaille an des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelms 1
Majestät verliehen worden ist.
2. Seite und folgende.
· Tag, Stand
Sämmtliche Monat, Geburtsort, Wohnort, a, Militsr.
Nr. Namen. Vornamen. Jahr Kreis, Kreis, verhältniß. Bemerkungen.
(Der Rufname ist der
r · b.«v«l-
zaumetstmchmJGebukt Provinz. Previnz. —