Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Nr. 247. 
Bedingungen für das Schulschießen der Infanterie, Jäger und Schutzen. 
Auf den Mir erstatteten Bericht bestimme Ich: Die für das Schießübungsjahr 1897 festgesetzten „Schingungen 
für das Schulschießen der Infanterie bleiben auch für das Schießübungsjahr 1898 in Kraftf die 2. Schießk sse 
sämmtlicher Kompagnien beginnt jedoch versuchsweise die Vorübung auf eine Schußweite von 150 m. Das 
Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Hubertusstock den 7. Oktober 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 12. Oktober 1897. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete--Ordre wird hierdurch unter Hinweis auf den kriegeministeriellen 
Erlaß vom 18. September 1896 — Nr. 238/9. 96. A. 2. — Armce-Verordnungs. Blatt Seiten 233—236 
zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Bedingungen für die Vorübung der 2. Schießklasse lauten nunmehr wie folgt: 
2. Klasse. 
Vorübung. Bedingungen zu 3 Schuß. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. JMeter Anschlag. Scheibe. Bedingungen. Bemerkungen. 
1.15 stehend aufgelegt. Ringscheibe. Kein Schuß unter 8. 
2.1150 stehend freihändig. Ringscheibe. Kein Schuß unter 5. 
3.150 liegend aufgelegt. Ring-Kopfscheibe. Kein Schuß unter 8. 
4.0 liegend freihändig. Ring-Kopfscheibe. Kein Schuß unter 5. 
5.200 knieend. Ring-Brustscheibe. Kein Schuß unter 5. 
6.200 stehend freihändig. Ringscheibe. Kein Schuß unter 5. 
Bei den Jägern und Schüßen schießt die 2. Schiefklass sämmtlicher Kompagnien dieselbe Vorübung wie 
im Vorjahre, jedoch unter Fortfall der Vorübung N 
No. 262/10. 97. A 2. v. o zler. 
Nr. 248. 
Auflösung des Filial-Artilleriedepots in Memel. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
Das Filial. Artilleriedepot in Memel ist am 15. Oktober 1897 aufzulösen. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Hubertusstock den 12. Oktober 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler.
	        
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