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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Berlin den 19. Oktober 1897. Nr. 31.
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Nr. 259.
Verleihung von Fahnen an die durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 31. März 1897 errichteten
Truppentheile.
Ich habe beschlossen, nachstehenden, durch Meine Ordre vom 31. März 1897 errichteten Regimentern und
Bataillonen:
dem 5. Garde-Regiment zu Fuß, dem Garde-Grenadier- Regiment Nr. 5, dem III. Bataillon
2. Hanseatischen Infanterie. Regiments Nr. 76, dem l. Bataillon 7. Thüringischen Infanterie-Regi-
ments Nr. 96, den Infanterie- Regimentern Nr. 146, Nr. 147, Nr. 148, Nr. 149, Nr. 150,
Nr. 151, Nr. 152, Nr. 154, Nr. 155, Nr. 156, Nr. 157, Nr. 158, Nr. 159, Nr. 160,
Nr. 161, dem I. Bataillon 3. Hanseatischen Infanterie-Regiments Nr. 162, den Infanterie. Regi-
mentern Nr. 163, Nr. 164, Nr. 165, Nr. 166, Nr. 167, dem 8. Badischen Infanteric-Regiment
Nr. 169, dem 9. Badischen Infanteric. Regiment Nr. 170, den Infanterie- Regimentern Nr. 171,
Nr. 172, Nr. 173, Nr. 174, Nr. 175 und Nr. 176
Fahnen zu verleihen. Ich hege das zuversichtliche Vertrauen, daß diese Truppentheile die von Mir ihnen an-
vertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die fernste Zukunft zum Heile Deutschlands
und zum Ruhme des Heeres führen werden. Ich beauftrage Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen.
Berlin den 17. Oktober 1897.
Wilhelm.
v. Goßler.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Oktober 1897.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 372/10. 97. C. 3. v. Goßler.