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mit Plastomenitlack, der aus Harzen, Nitrotoluolen und höchstens 0,25 Prozent Kollodiumwolle
bereitet ist,.
Die neue Bestimmung tritt am 1. Dezember 1897 in Kraft.
Berlin den 22. November 1897.
Der Reichskanzler.
Fürst zu Hohenlohe.
Kriegsministerium. Berlin den 10. Dezember 1897.
Allgemeines Kriegs. Departement.
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 277/12. 97. A. 1. « v. der Boeck.
Kriegsministerium. Verlin den 19. November 1897.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 299.
Ausgabe von Zeichnungen des Fußartillerie-Materials.
Die X. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Belagerungs- und Festungs- b3.
Küstenartillerie u. s. w. — geschlossen im März 1897 — sowie die zugehörigen 3 Blatt Nachtragszeichnungen
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen.
Im Auftrage.
No. 361/I1. 97. A. 5. Fromm.
Kriegsministerium. Berlin den 20. November 1897.
Medizinal- Abtheilung.
Nr. 300.
Beköstigung der Kommandirten u. s. w. in den Lazarethen.
Den in den Lazarethen beköstigten Kommandirten, Lazarethgehülfen, Militärkrankenwärtern u. s. w. darf an
Sonntagen, an welchen nicht bereits die unter Ziffer 12 Seite 533 der Friedens- Sanitäts-Ordnung erwähnte
besondere Beköstigung gewährt wird, an Stelle der gewöhnlichen Mittagskost eine Portion der unter IV I bis 9
und IV 15 bis 18 der Beilage 14 zur Friedens-Sanitäts-Ordnung erwähnten außergewöhnlichen Speisen nebst
900 g Kartoffeln verabreicht werden.
Ergänzung der Friedens= Sanitäts-Ordnung bleibt vorbehalten.
No. 788/II. 97. M. A. v. Coler.
Kriegeministerium. Verlin den 27. November 1897.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 301.
Feststellung des pensionsfähigen Durchschnitts-Servises für die servisberechtigten Militär-
Unterbeamten u. s. w.
Nachdem der Personal- Servis der V. Klasse durchweg nach den Sätzen der IV. Klasse bemessen worden ist (Liffer I,1
der Verfügung vom 18. August 1897 Armec- Verordnungs. Blatt Seite 250), wird mit Bezug auf Ziffer 110
der Verfügung vom 21. Oktober 1876 — Armec-Verordnungs-Blatt Seite 216/17 — bemerkt, daß bel Fest-
stellung des pensionsfähigen Durchschnitts. Servises für die servisberechtigten Militär= Unterbeamten und für die