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. . . .. besitt den unverletzten Ruf der Treue, Ehrlichkeit, Nüchternheit und eines
—* Lebens, hat auch wegen eines gemeinen Vergehens niemals eine Strafe erlitten, sich
vielmehr mit Ausnahme der in dem auliegenden Auszuge aus den Strafbüchern benannten Dienst.
vergehen geführt.
Er ist von starkem, gesundem Körperban und guten natürlichen Geistesanlagen. Er kann ganz
fertig lesen, verständlich schreiben und in den 4 Speczies rechnen. Sein Lebenslauf und ein deutsches
Diktat, beide von ihm selbst unter Aufsicht verfaßt, werden angeschlossen, ingleichen eine protokollarische
Verhandlung, in welcher der . erklärt, daß er vollkommen schuldenfrei sei, daß ihm
vor Abschluß der Verhandlung die Bestimmungen über Annahme, Anstellung und Entlast sung von
Schutzmännern genau und ausdrücklich bekannt gemacht seien, und daß er sich denselben unterwerfe.
18.
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·
Unterschrift des Regimentekommandeurs.
Anmerkungen:
1. In den Auszug aus den Strafbüchern sind nur sämmtliche gerichtlichen und Diesziplinarstrafen mit
Arrest aufzunehmen, welche die Anwärter als Unteroffiziere erlitten haben.
2. Das vorstehend erwähnte Protokoll ist von dem untersuchungsführenden Offizier bz. Auditeur auf.
zunehmen und durch deuselben auch die Bekanntmachung der vorstehenden Bestimmungen über
Annahme 2c. der Schutzmäuner auszuführen.
No. 541/12. 96. C. 3. v. Viebahn.
Kriegsministerium. * Berlin den 20. Januar 1897.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 19
Einführung einer ledernen Kreuzleine für zweispännige Fahrzeuge.
Fer die zweispännigen Fahrzeuge des Train= und Truppen- (Infanterie- und Kavallerie.) Feldgeräths, des
Feldgeräths der Eisenbahn, und Luftschiffer Formationen, des Feldgeräths der gesammten Feldartillerie und
Pionier-Formationen sowie der Ingenieur. Belagerungstrains, ausschließlich der Korps-Telegraphen-Abtheilungen n/A.
gelangt eine lederne Kreuzleine nach festgestelltem Muster zur Einführung. Die für die bezeichneten Fahrzeuge
bereits vorhandenen Kreuzleinen aus Gurt sind aufzubrauchen.
Das neue Muster wird in die betreffenden Konstruktionszeichnungen aufgenommen werden.
No. 131/8. 96. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. DD2 — Berlin den 20. Januar 1897.
ü#llgemeines Kriegs- Departement.
Nr. 20.
Ausgabe rc. von Schußtafelu.
Die Schuftafteln
#. 12 für die 15 cm Ringkanone mit Granaten C/80 und Schrapnels C/80/92 ꝛc.
7 18a für den langen 15 cm Mörser mit Granaten C/88 mit Doppelzünder —* n Würfel.
pulver (2) Ladungen
zum Sammelheft der Schußtafehn , sowie die gleichnamigen Gebrauchsschußtafeln sind im Druck erschienen. Der
Bedarf an Abdrücken wird den betheiligten y c. Behörden unter Umschlag zugehen.
Gleichzeitig werden außer Kraft gesetzt
die Schußtafel Nr. 13 für vr bnze 15 cm Ringlanone zum Sammelheft der Schußtafeln und bie
gleichnamige Gebrauchsschußtafel — Berlin 1889
owie
die Schußtafel für die 21 ciun Ringkanone der Küstenartillerie — Berlin 1875.
No. 504/I. 97. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen.
Berlin, qgedruckt ie in ber Reichsdruckerei.