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7* t * Infan Jager- artillerie duß ·
2 s 7 " terie. Vataill Regiment artillerie-
S 2 Regiment ataillon (kahrende Regiment
5 5%4 ½ Batterien)
Lalell opahl Kopfzahl
Uebertrag. 857 248 532 492
E. Hierauf kommen in Anrechnung. « ·
1. Unsichere Dienstpflichtige bz. später aufge- 1
griffene, sowie außerterminlich gemusterte und " —
eingestellte Rekruten der Jahresklasse 18972 1 2 1.
2. Zur Einstellung in Aussicht genommene Zwei · .
und Dreijährig Freiwillig . ... 42 12 506
3. - eberweisong gelangende Jäger der . «
ss........................... 18
F. Mithin anzufordernde normale Rekrutenzahl
G. Ueberet
9% von der vorberechneten anzufordernden
normalen Rekrutenzahl unter Hinzurechnung 813/217 480 475
der unter E. 2 aufgeführten Freiwilligen. 42 12 50 16
. Mithin Rekruten zu beantragen Gesammt.
1 « 44 31 52 17
813 217 480 475
l
atsmäßige Rekrutenzahl.
21 48. 44
—
TT
855229 530 1491
l
sammt·.....................·..... l 890 238 528. 519
II. Jum Dienst ohne Waffe. I
(Oekonomie-Ha1sdw·erkek.)
J. Die Hälfte der etatsmäßigen Jahl laut "/
Friedensverpflegungs Etat Nr. . ... . .. ... 7 3 12 6
Mithin zu beantragen " „ r 7
K. Es wird gebeten, aus der für den Korps. ! D
bezirk anzufordernden überetatsmäßigen Zahl
zu überweisen 1 1 1
Bemerkungen.
1. Für die Pionier-Bataillone, Eisenbahn-Regimenter, Luftschiffer-Abtheilung und die Train · Bataillone
hat die Aufstellung der Berechnung des Rekrutenbedarfs in gleichartiger Weise zu erfolgen.
2. In den Fällen, in welchen feststehende Jahlen für einzelne Positionen der Berechnung bei der
Aufstellung noch nicht in Betracht gezogen werden können, ist hierfür der erfahrungsmäßige Durch-
schnitt in Ansatz zu bringen. Etwaiger Ausgleich ist durch die Mehr- und Minderbedarfs-Nach-
weisung (F. 1,6 H. O.) zu bewirken.
. Durch die Anrechuung der in der Berechnung unter I. B. 4 sowie I. E. 1 aufgeführten Kategorien
wird die Festsetzung unter Ziffer 1 des kriegsministeriellen Erlasses vom 5. September 1893 —
Armee = Verordnungs- Blatt S. 238 — nicht berührt.
Bei Aufstellung der Berechnung sind unberücksichtigt zu lassen
a) die aus dem vorhergehenden Rekrutirungsjahr etwa im Herbst d. J. noch verbleibende über-
etatsmäßige Rekrutenzahl,
) an Bezirkskommandos u. s. w., als Bäcker u. s. w. abzugebende Mannschaften,