Zu 3.
Zu 4.
Zu 8.
II.
No. 169/2. 97. A. 1.
39 —
Die besonderen Kavalleric Uebungen der Kavallerie-Divisionen A und C finden auf
den Truppenübungsplätzen des IX. bz. XVII. Armeekorps statt.
Die Kavallerie. Division B übt auf dem Truppenübungsplatz Senne; für diese erfolgt,
abweichend von Ziffer 420 der Felddienst. Ordnung, die Aufstellung der Zeiteintheilung u. s. w.
durch das XI. Armeekorps. Betreffs des Pionier-Radfahrer- Detachements bei der Kavallerie.
Division B erfolgt besondere Mittheilung.
Nähere Anordnung bezüglich der Luftschiffer Abtheilungen bleibt vorbehalten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird bei sämmtlichen Armcekorps, mit Ausnahme des VIII.
und XI. Armeekorps, die Biwakskompetenz von 4½ (Ziffer 408 der Felddienst. Ordnung)
auf 3½ herabgesetzt.
. Die Dauer dieser 1ebunftreisen wird auf 6 Tage ausschließlich der Hin= und Rückreise von
und F der Garnison festgesetzt
Zur Bestreitung der Kosten für Flurschäden wird der Betrag von je 100 4X zur
Verfügung gestellt.
Im Uebrigen finden die für die gleichen Reisen unter dem 16. Juni 1890 (Armec.
Verordnungs- Blatt Seite 125) gegebenen Bestimmungen Anwendung.
Behufs Bestreitung der Kosten dieser Kavallerie-Uebungsreisen werden zur rrsiun gestellt:
dem *# Urmeckorbs .......................................
den en sechs Armeckorps ii 1 800 =
Wegen Verrechnung dieser Beträge wird auf die Bestimmungen für die Kavallerie.
Uebungsrefen (Armee-Verordnungs-Blatt für 1879 Seite 37/39) Bezug genommen.
Zum Owecke kriegsmäßiger Verwendung des Pionier-Detachements werden der beim XI. Armee-
korps zu bildenden Kavallerie-Division 400 K für Rechnung des Kapitels 39 Titel 9 zur
Verfügung gestellt. Eine Ueberschreitung dieses Betrages ist unstatthaft.
v. Goßler.