Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Denjenigen übenden Krankenwärtern, welchen das Tragen 
ihrer eigenen Klein-Bekleidungsstücke seitens des Lazareths 
gestattet wird, erhalten von letzterem dafür die tageweise zu 
berechnende etatsmäßige Geldvergütung. 
Geschäftszimmer-Servis. 
31. Für die Landwehr-Uebungs-Bataillone ist der tarif. 
mäßige Geschäftszimmer Servis eines Linien Infanterie. 
Bataillons auf die Uebungsdauer zuständig. 
III. Ersatz-Reservisten. 
32. Bei jedem Armeekorps sind 40 Ersatz-Reservisten zu 
einer 1. (10 wöchigen), bis zu 40 zu einer 2. (6wöchigen) und 
bis zu 40 zu einer 3. (4wöchigen) Uebung behufs Ausbildung 
im Krankenwartedienst einzuziehen. 
Für das Gardekorps sind diese Mannschaften aus dem 
Bereich des III. Armeekorps zu überweisen. 
Näheres über militärische Ausbildung, Einkleidung, Ver. 
pflegung rc. ergeben die Bestimmungen vom 25. 5. 1894. 
A. V. Bl. Seite 172/73.
	        
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