Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

14. Es tritt eine Verbesserung der Soldatenkost ein. Die Truppen erhalten an Stelle des Verpflegungs-. 
zuschusses ein Beköstigungsgeld, in welchem der bisherige Löhnungstheil zur Beschaffung der 
Mittagskost des Soldaten von 13 Df. täglich enthalten ist. 
15. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. April 1898 in Kraft. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Homburg v. d. H., den 31. März 1898. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1898. 
Vorstehende Allerböchste Kabinete = Ordre wird mit Folgendem zur Kenntniß der Armee gebracht: 
I. Ausführungs- BWestimmungen. 
Zu Z2a. Der General. Inspektion der Kavallerie werden seitens des Kriegsministeriums und nach den 
gleichen Beftimmungen wie für die Generalkommandos, Bureaugeldbeihülfen insoweit gewährt, als die Ausgaben 
für Bureaubedürfnisse den aus der Dienstzulage des General. Inspekteurs zu bestreitenden Betrag von 750 4 
jährlich überschreiten. Für die Kavallerie- Inspektionen kommt die in Ziffer 3 der Allerhöchsten Kabinets-Ordre 
vom 30. März 1895 — Armee- Verordnungs-Blatt 1895 Seite 81 — enthaltene ähnliche Festsetzung 
in Wegfall. 
Der General. Inspektion der Kavallerie gebühren zwei Geschäftszimmer, jeder Kavallerie Inspektion ein 
solches. Der ersteren Kommandobehörde sowie der 3. und 4. Kavallerie- Inspektion wird für jedes dieser Zimmer 
zur Einrichtung eine Beihülfe von 200 4 gewährt, aus welcher auch die Dienstsiegel und Dienststempel zu 
bezahlen sind. Diese Beträge sind auf die General= Militärkasse zur Verausgabung bei Kapitel 5 Titel 4 der 
einmaligen Ausgaben für 1898 anzuweisen. 
An Schreibern sind für die General- Inspektion der Kavallerie zwei, für die Kavallerie. Inspektionen 
je einer etatsmäßig. 
Zu 2b. Der Feldzeugmeister bezieht das Gehalt seiner Charge und eine Dienstzulage von 
4500 4+ jährlich. 
Die militärischen Referenten bei der Jentralabtheilung, den Inspektionen der technischen Institute der 
Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artilleriedepot- Inspektion erhalten eine Zulage von je 600 M. 
jährlich. Offiziere des Kriegsministeriums, welche bei der Neuorganisation in Referentenstellen bei den Inspektionen 
der technischen Institute der Infanterie und der Artillerie übertreten und bisher eine Dienstzulage von 900 4 
bezogen haben, empfangen den Mehrbetrag von 300 4 bis zum Ausscheiden aus der neuen Stelle über den Etat. 
Sind Hauptleute als Referenten bei der Jentralabtheilung, den Inspektionen der technischen Institute 
der Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artilleriedepot. Inspektion zur Beförderung zu Stabsoffizieren 
an der Reihe und werden sie aus dienstlichen Rücksichten in ihren Stellen belassen, so erhalten sie den Mehr. 
betrag des Stabsoffiziergehalts gegen das Hauptmannsgehalt 1. Klasse über den Etat. 
Ein bei der Traindepot- Inspektion kommandirter Traindepot-Offizier erhält, falls er sich in der 
Charge der Stabsoffiziere befindet, den Unterschied zwischen dem Gehalt der ältesten Traindepot. Offiziere und 
dem Stabsoffiziergehalt über den Etat. 
Die Zeugfeldwebel, die kommandirten Oberfeuerwerker und Feuerwerker erhalten eine Zulage von je 
180 —X, die Schreiber (halbinvalide Unteroffiziere) eine solche von je 144 .& jährlich. 
Es gebühren Geschäftszimmer: 
  
  
  
der Feldzeugmeisterei nebst Zentralabtheilllngg .. 11, 
der Inspettion der technischen Institute der Infanterie ................... 9, 
y » » » : Artillereeenn 13, 
" artilleriedepot. Inspekiiononn 9. 
Jur ersten Einrichtung wird für jedes Zimmer eine Beihülfe von 200 K gewährt, für deren Ver- 
wendung u. s. w. die vorstehend unter Ziffer 2 a getroffenen Festsetzungen gelten. 
Die neue Traindepot. Inspektion übernimmt die Einrichtung für die zuständigen 3 Geschäftszimmer von 
der aufgelösten Traindepot. Inspektion.
	        
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