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Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
" Nr. 77.
Kommandirung von Hufbeschlagschülern zu den Militär-Lehrschmieden.
In Abänderung der Ziffer 2 des Erlasses vom 23. April 1891 — Nr. 359/4. A. 3 (Armee · Verordnungs- Blatt
für 1891, Seite 135) sind vom 1. Juli 1898 ab als Hufbeschlagschüler zu kommandiren:
a. Zur Lehrschmiede in Königsberg i. Pr.:
Die Mannschaften des Garde-, I. und XVII. Armeekorps sowie des Brandenburgischen
Train-Bataillons Nr. 3 (III. Armeekorps).
b. Zur Lehrschmiede in Breslau:
Die Mannschaften des II., III. — ausschließlich der Regimenter der 6. Kavallerie-Brigade
und des Brandenburgischen Train-Bataillons Nr. 3 —, V. und VI. Armeekorps.
c. Zur Lehrschmiede in Hannover:
Die Mannschaften des IV., VII. — ausschließlich der Regimenter der 14. Kavallerie=
Brigade und des I1. Westfälischen Feldartillerie Regiments Nr. 7 —, IX. und X. Armeekorps
sowie der Regimenter der 6. Kavallerie. Brigade (III. Armeekorps).
d. Zur Lehrschmiede in Frankfurt a. M.:
Die Mannschaften des VIII., XI. und XVI. Armeekorps sowie der Regimenter der
14. Kavallerie-Brigade und des 1. Westfälischen Feldartillerie Regiments Nr. 7 (VII. Armeekorps).
e. Zur Lehrschmiede in Gottesaue:
Die Mannschaften des XIII., XIV. und XV. Armerekorps.
No. 37/3. 98. A. 3. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 78.
Preis des alten Bleies.
Unter Bezugnahme auf §. 16,4 der Uebungsmunitions= Vorschrift wird der von der Munitionsfabrik vom
1. April 1898 für Blei aus verschossener Handwaffen-Munition zu zahlende Preis auf 15 4AX für 100 kg
festgesetz.
No. 338/3. 98. A. 2. von der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 79.
Einführung verzinnter Schnallen an den Strähnengurten.
Strãhnengurte erhalten bei Neufertigung verzinnte Schnallen. Die Strähnengurte mit bisherigen rollirten
Schnallen find aufzubrauchen. Ein Ersatz der rollirten Schnallen oder solcher mit abgenutzter Verzinnung durch
verzinnte Schnallen hat nur dann stattzufinden, wenn aus irgend einer Veranlassung ein Lösen der Strähnen-
befestigung nothwendig wird.
Im Auftrage.
No. 607/2. 98. A. 4. Sallwiz.