Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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im Standort den Zuschuß im Betrage des Servises der V. Klasse ohne Nachweis über die Höhe der von ihnen 
wirklich gezahlten Miethe. Die Berechnung und Zahlung des Zuschusses erfolgt zusammen mit dem zuständigen 
Personalservise in einer Summe nach dem anliegenden Tarif, der auch für die Festsetzung von Miethsentschädigung 
maßgebend ist, sowie nach den für den Selbstmietherservis geltenden Grundsätzen. 
Welche Militärpersonen auf den Servis eines Feldwebels u. s. w. Anspruch haben und dementsprechend 
abzufinden sind, ergeben die Erläuterungen zu den einzelnen Ziffern des Tarifs. 
No. 1068/3. 98. B. 4. Frhr. v. Gemmingen.