Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Die Generalkommandos können, gegebenen Falls 
Unterstützung des Arztes bei einem allein garnisonir 
Bezirkskommando für die Untersuchung der einberu 
Mannschaften einen verfügbaren Ober= oder Assistenzarz 
benachbarten Garnisonen kommandiren. 
Die General-Inspektion der Fußartillerie wird ermät 
im Bedarfsfalle für einen Theil der Abgaben aus dem Frie 
stande einen früheren Eintreffetag festzusetzen bz. nach B 
gung der Uebungen behufs Verpackung oder Uebergabe 2 
Material das nöthige Personal (aus dem Friedensst 
1 bis 2 Tage in den Barackenlagern zurückzulassen. 
3. Die nähere Anordnung der Uebungen für sämn 
aus dem Beurlaubtenstande einzuziehenden Mannschaftene 
durch die Generalkommandos, beziehungsweise die ob 
Waffenbehörden nach Vereinbarung mit den ersteren. 
Einzelausbildung der Mannschaften und die Festigun 
Disziplin ist als erster Gesichtspunkt ins Auge zu fassen 
1. Die Uebungen finden in der Zeit vom 1. Apr# 
31. März, die der Schifffahrt treibenden Mannschafte 
Winterhalbjahr 1898/99 statt. Die Interessen der am m 
betbeiligten bürgerlichen Berufskreise, namentlich die ( 
verhältnisse in den einzelnen Korpsbezirken), find bei der Wal 
Zeitpunktes möglichst zu berücksichtigen. Die Gestellungsb 
sind den Einzuberufenden so frühzeitig als möglich zu übermi 
5. In Betreff der Uebungs-Formationen enthäl 
Anlage 2 die erforderlichen Festsetzungen. 
6. Anlage 3 enthält die Abgaben des Friedensstand 
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S. die Uebungs-Formationen. Diese Abgaben sind, zur Vern 
rung der Reise= und Transportkosten, möglichst den am Ueb- 
orte etwa befindlichen Linien-Truppentheilen zu entnel 
Es ist nicht statthaft, für die zu den Uebunger 
Beurlaubtenstandes abkommandirten Offiziere 2c. Vertrete 
anderen Garnisonen heranzuziehen.
	        
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