Die Generalkommandos können, gegebenen Falls
Unterstützung des Arztes bei einem allein garnisonir
Bezirkskommando für die Untersuchung der einberu
Mannschaften einen verfügbaren Ober= oder Assistenzarz
benachbarten Garnisonen kommandiren.
Die General-Inspektion der Fußartillerie wird ermät
im Bedarfsfalle für einen Theil der Abgaben aus dem Frie
stande einen früheren Eintreffetag festzusetzen bz. nach B
gung der Uebungen behufs Verpackung oder Uebergabe 2
Material das nöthige Personal (aus dem Friedensst
1 bis 2 Tage in den Barackenlagern zurückzulassen.
3. Die nähere Anordnung der Uebungen für sämn
aus dem Beurlaubtenstande einzuziehenden Mannschaftene
durch die Generalkommandos, beziehungsweise die ob
Waffenbehörden nach Vereinbarung mit den ersteren.
Einzelausbildung der Mannschaften und die Festigun
Disziplin ist als erster Gesichtspunkt ins Auge zu fassen
1. Die Uebungen finden in der Zeit vom 1. Apr#
31. März, die der Schifffahrt treibenden Mannschafte
Winterhalbjahr 1898/99 statt. Die Interessen der am m
betbeiligten bürgerlichen Berufskreise, namentlich die (
verhältnisse in den einzelnen Korpsbezirken), find bei der Wal
Zeitpunktes möglichst zu berücksichtigen. Die Gestellungsb
sind den Einzuberufenden so frühzeitig als möglich zu übermi
5. In Betreff der Uebungs-Formationen enthäl
Anlage 2 die erforderlichen Festsetzungen.
6. Anlage 3 enthält die Abgaben des Friedensstand
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S. die Uebungs-Formationen. Diese Abgaben sind, zur Vern
rung der Reise= und Transportkosten, möglichst den am Ueb-
orte etwa befindlichen Linien-Truppentheilen zu entnel
Es ist nicht statthaft, für die zu den Uebunger
Beurlaubtenstandes abkommandirten Offiziere 2c. Vertrete
anderen Garnisonen heranzuziehen.