Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

25 
Anlage 3. 
— — 
Abgaben des Friedensstandes 
an die 
Aebungs-Jormationen. 
Diese Abgaben find in den umseitig angedeuteten Grenzen zu halten, bz. bei Aufstellung 
Arkerer oder schwächerer Abtheilungen, sowie bei Verstärkung der vorhandenen Abtheilungen 
1 den gegebenen Verhältniß zu verändern. Ist in einzelnen Fällen eine weitergehende 
èestellung von Offizieren und Mannschaften des Friedensstandes geboten, so darf solche von 
Geueralkommandos bz. obersten Waffenbehörden verfügt werden. Eine weitere Gestellung 
zu Uerzten und Lazarethgehülfen, als umseitig angegeben, darf nur da stattfinden, wo der 
ehungsort nicht gleichzeitig Standort von Truppentheilen ist, deren Aerzten bz. Lazareth= 
gehülfen der fragliche Dienst mitübertragen werden könnte.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.