Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

— 125 — 
Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. Gerlin den 13. April 1898. Nr. 11. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-ZJeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 7, für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare (Post= Jeitungsliste Nr. 716) 1.X 90# 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften= Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 # für 
seten Druckbogen von 8 Seiten (5 |7/ für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt st. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
  
  
Nr. 91. 
Verlegung der 3. Armee-Inspektion von Berlin nach Hannover. 
8 bestimme: Die 3. Armee= Inspektion wird zum 1. April 1898 von Berlin nach Hannover verlegt. Das 
Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Homburg v. d. Höhe den 30. März 1898. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. April 1898. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 66/4. 98. A. 1. v. Goßler. 
Nr. 92. 
Nang= und Dienstverhältnisse des General-Juspekteurs der Kavallerie und der Kavallerie-Juspekteure. 
In Abänderung Meiner Ordres vom 10. April 1890 und vom 21. Dezember 1895 bestimme Ich: 
I. General.- Inspekteur der Kavallerie. 
1. Der General- Inspekteur der Kavallerie ist Mir unmittelbar unterstellt. 
2. Er hat den Rang und die Gebührnisse eines kommandirenden Generals, letztere mit den durch den 
Etat für ihn besonders festgesetzten Abweichungen. 
3. Dem General. Inspekteur find die Kavallerie. Inspekteure, das Militär-Reitinstitut und die Inspektion 
des Militär-Veterinärwesens nebst den zu derselben gehörenden Anstalten unterstellt. 
In Verwaltungsangelegenheiten bleiben jedoch das Militär-Reitinstitut und das Militär- 
Veterinärwesen unter dem Kriegsministerium. Auch erfolgt die Kommandirung u. s. w. von Schülern 
und Pferdepflegern beim Militär-Reitinstitut, sowie die Anstellung, Versetzung und Verabschiedung 
des roßärztlichen Personals wie bisher durch das Kriegsministerium.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.