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Kriegsministerium. Berlin den 3. Juni 1898.
Allgemeines Kriegs · Departement.
Nr. 148.
Ausgabe von Zeichnungen des Fußartillerie-Materials.
Die Zeichnungen
B. II. Blatt 47 bis 51,
B. III. » 182 199,
B. V. »67 2 71
find neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen.
Im Auftrage.
No. 651/5. 98. A. 5. Fromm.
Verwaltungsrath der Lebensversicherungs. 1à1] Berlin den 17. Mai 1898.
Anstalt für die Armee und Marine.
Nr. 149.
Bekanntmachung.
J.
In der am 5. Mai d. J. stattgehabten 25. ordentlichen General-Versammlung wurde:
1. der Rechenschaftsbericht für das Jahr 1897 vorgelegt und Decharge ertheilt. Derselbe wird seitens
der Anstalt den Truppentheilen u. s. w. übersandt werden. Einzelne Versicherte erhalten denselben
nur auf Verlangen zugesandt; ·
2. der Verwaltungsrath auf die statutengemäße Zeitdauer von 3 Jahren gewählt und zwar:
a) zu Mitgliedern:
1. der Königiche Generalstabsarzt der Armee und Chef des Sanitätskorps Wirkliche Geheime
Ober- Medizinalrath Professor Dr. von Coler,
2. der Königliche Generalmajor z. D. Pirscher,
3.der Kaiserliche Kapitän z. S. und Vorstand der Nautischen Abtheilung im Reichs. Marine-
amt Graf Baudissin,
4. der Königliche Oberstlieutenant und Abtheilungschef im Kriegsministerium Kuntze;
b) zu deren Stellvertretern:
1. der Königliche Generalmajor z. D. Küster,
2. der Königliche Oberst und Vorstand des Bekleidungsamtes des Gardekorps Madlung,
3. der Königliche Wirkliche Geheime Kriegsrath und vortragende Rath im Kriegsministerium
Hormuth,
4. der Königliche Major im Kriegsministerium Steinmetz.
II.
Das neue Statut 1897 ist sämmtlichen Truppentheilen und Behörden s. Zt. von der Anstalt zugestellt
worden. Wünschen einzelne Versicherte ein Exemplar desselben zu erhalten, so wird ihnen ein solches von der
Direktion auf Verlangen jederzeit übersandt werden.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes.
v. Viebahn
Generallieutenant und Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegsministerium.
Deckblaͤtter gelangen zur Versendung:
Nr. 2 bis 11 zu der Dienstvorschrift Nr. 419 des Druckvorschriften · Etats,
Nr. 3 und 4 zu der Schußtafel Nr. 14,
Nr. 3 bis 11 zu der Schußtafel Nr. 14a.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.