Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

1. 
234 — 
V. Zuweisung der Bekleidungs- und Aus rüstungsstücke. 
Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke mit 
Ausnahme von 
2 Feldmäützen, 
2 Waffenröcken, 
Litewka oder 1 Drillichjacke bz. 1 Drillichrock, 
Halsbinden, 
Tuchhosen, 
weißleinenen Hosen, 
Orillichhose, 
Unterhosen, 
Paar Stiefel, 
* Sohblen mit Flecken, 
Hemde, 
Säbeltroddel und 
Gewehrriemen 
selbst mit zum Kommandoort und nach Beendigung ihres Kommandos wieder zum Truppentheil 
zurück. 
Der Marsch der Kommandirten erfolgt in viertem Waffenrock, vierter Tuchhose und dritter Halsbinde 
mit vollständiger Ausrüstung bz. Bewaffnung. 
Die mitzuführenden, nicht angelegten Sachen werden, soweit angängig, im Tornister untergebracht. 
Die unter 1 erwähnten Stücke werden regimenterweise in Leinwand verpackt und an demselben 
Tage, an welchem die Kommandirten zum Lehr. Infanterie-Bataillon abgehen, diesem nach der 
Auguste Viktoria- Kaserne (Poststation Wildpark) durch Postpackete zu 10 kg übersandt. 
Hierbei sind zur Instandhaltung der Bekleidungsstücke etwas dunkelblaues (neuer Probe), 
blaumelirtes und graues Tuch, entsprechende Futterstoffe und Unterhosenkaliko, Drillich und Molton 
mit zu verpacken. 
Weder frühere noch spätere Absendung ist statthaft. Ebenso wenig dürfen Sachen, welche 
nach Vorstehendem von dem Manne mitzuführen sind, den durch die Post zu sendenden Stäcken 
angeschlossen werden. « 
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VI. Marschangelegenheiten. 
. Die Kommanbirten müssen sich am Tage des Zusammentritts des Bataillons bis spätestens 3 Uhr 
Nachmittags in der Auguste Viktoria-Kaserne bei Wildpark melden, können aber schon am Tage 
vorher eintreffen, insofern hierdurch Marschverpflegungskosten erspart werden. Der Marsch ist bis 
zur Kaserne ununterbrochen zurückzulegen. Beurlaubungen vor Antritt des Kommandos sind nicht 
zulässig. 
Der Ersatz für die jetzigen Burschen der bis nach den Herbstübungen 1899 kommandirten 4 Offizier 
hat am 20. 9. 98 in der Auguste Viktoria-Kaserne einzutreffen. 
Das Lehr. Infanterie-Bataillon zahlt und liquidirt für die Offiziere die Fuhr und Umzugskosten, 
sowie für die Unteroffiziere die Umzugskosten für die Hinreise. 
Die Mannschaften werden regimenterweise im Regiments-Stabsquartier gesammelt und von 
dort dem Lehr- Infanterie- Bataillon überwiesen. 
Bei der Auflösung des Lehr.- Infanterie-Bataillons werden die Mannschaften ihren Regimentern 
bz. den einzeln stehenden Bataillonen ab Station Wildpark zugeführt. 
Der hierzu erforderliche Militärfahrschein (Anlage III. Muster A der F. Tr. O.) — 
Kontrolzettel mit dem Dienststempel versehen — ist bis auf Datum, Jahl der Mannschaften und 
Unterschrift vollständig auszufertigen und gleichzeitig mit den unter 1II. 5 bezeichneten Dapieren 
dem Lehr. Infanterie- Bataillon einzusenden. Dieser Sendung ist für den Mobilmachungsfall ein 
eben solcher Militärfahrschein nach Anlage III. Muster A der K. Tr. O. beizufügen. Die 
Benutzung von Fahrscheinen nach anderen Mustern ist unstatthaft.
	        
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