Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Beilage E. 
Nachweisung 
bder 
festgestellten Entschädigungen. 
(Diese Nachweisung dient glechzeitig als Liquidation.) 
nneriung 
Gleich nach der Truppenübung fordert der Ortsvorstand die Eingesessenen zur Anmeldung der Entschädigungs- 
forderungen auf. 
Die Anmeldungen werden vom Ortsvorstande durch Ausfüllung der Spalten 1 bis 7 zusammengestellt. 
Spalten 6 und 7 find mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten keine bestimmten Entschädigungs- 
forderungen stellen, so bleibt Spalte 6a unausgefüllt. 
In gleicher Weise hat die zuständige Zwilbthärde dem selbständigen Gutsbezirke gegenüber zu verfahren. 
Die Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande oder der sonst zuständigen Zivilbehörde der Abschätzungs. 
kommission bei ihrem Eintreffen zur Prüfung und weiteren Ausfüllung vorzulegen. Im Falle der Einigung 
kann die Ausfüllung der Spalten 6, 7 und 8 unterbleiben. 
Der Ortsvorstand muß beim Schätzungstermine anwesend sein. 
Die Nachweisungen sind am Schlusse mit Ort und Datum zu versehen und von sämmtlichen Mitgliedern 
der Abschätzungskommission zu vollziehen. 
Haben die Abschätzungen nur geringen Umfang oder sind nur wenige Beschädigte betheiligt, so ist die 
Nachweisung entbehrlich, jedoch müssen dann die entsprechenden Angaben aus dem Protokoll zu entnehmen 
sein. Dieses ist der Zahlungsanweisung der Intendantur zu Grunde zu legen. 
Für Abschätzungen, auf welche dieses Muster nicht ohne Weiteres paßt, ist ein entsprechendes Muster zu 
entwerfen. 
Die Ausfüllung der Spalte 11 erfolgt erst bei Auszahlung der Entschädigungsbeträge. Reicht der Raum 
der Spalte 11 für die Quittungsleistung seitens der Beschädigten nicht aus, so ist besondere Quittung bei- 
zubringen.
	        
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