Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Die Prüfung, Feststellung und Anweisung der Liquidationen über Flurschäden, die durch das 
Regiments-= und Brigade-Exerziren, sowie durch die Brigade- und Divisions--Manöver verursacht 
find, erfolgt von den Divisions- Intendanturen. 
Der Königlich Preußische Herr Minister des Innern hat die Zivilverwaltungsbey##rden wegen 
Einsendung der Liquidationen an diese betreffenden Dienststellen mit Anweisung versehen. 
Die Vergütung für Flurschäden, betreffs derer eine Regreßnahme in Frage kommt und deshalb 
nähere Ermittelungen anzustellen find, wird dennoch sogleich zur Zahlung angewiesen, sofern nur 
die Verpflichtung des Fiskus gegenüber den Beschädigten feststeht. 
Solche Ausgabeposten find nach beiliegendem Muster in eine Nachweisung zusammenzustellen, 
die nach Anweisung sämmtlicher Liquidationen dem Kriegsministerium zur nachträglichen Genehmigung 
vorgelegt wird. 
Ueber Schäden dagegen, bei denen die Intendanturen zweifelhaft sind, ob nach Lage der 
Umstände eine Schadloshaltung überhaupt erfolgen dürfe, ist, um die Geschädigten mit ihren 
Ansprüchen nicht hinzuhalten, sogleich besonders zu berichten. 
No. 429/6. 98. B. 2. v. Goßler.
	        
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