Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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IV. Ueberweisung. 
1. Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Gewehr- 
Prüfungskommission einzusenden: 
a) ein Auszug aus der Truppenstammrolle, der u. A. folgende Angaben enthalten muß: 
In Spalte 10: Ob der Betreffende Kapitulant ist und mit welchem Tage seine 
Dienstverpflichtung abläuft. 
In Spalte 15: Welche Löhnung und welche Zulage — siehe Armee-Verordnungs. 
Blatt 1874, Seite 71, Nr. 70 — der Kommandirte monatlich während der Dauer 
seines Kommandos bezieht, betreffs der Zulage auch für Rechnung welches Bataillons; 
b) der bis auf Datum und Unterschrift vollständig ausgefertigte Militärfahrschein (Muster A 
zu Anlage III der Friedens-= Transportordnung) für den Rückmarsch von Spandau; 
c) ein Lazarethschein (Beilage 13 der Friedens- Sanitätsordnung); 
d) eine Verpflegungsbescheinigung. 
eingehen. 
Die vorstehend aufgeführten Papiere find derart abzusenden, daß sie bei der Gewehr-Prüfungs- 
kommission spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der 4 
ommandirten in Spandau- Ruhleben 
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
Jedem Kommandirten und Offizierburschen sind an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
  
2 Feldmützen (den Unteroffizieren und dem Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze), 
3 
1 
——E0G□0 
—a.——. ——— —□—— 
—— ——— 
Waffenröcke (darunter 2 neue), 
Litewka und 1 Drillichjacke bz. Drillichrock (dem Lazarethgehülfen 2 Drillichröcke bz. 
bei fehlendem Drillichzeug 2 Litewken [2 Blousen)), 
Halsbinden, 
Tuchhosen (darunter 2 neue), 
weißleinene Hose, 
Drillichhosen, 
Unterhosen, 
Mantel, 
Paar Tuchhandschuhe (den Unteroffizieren und dem Lazarethgehülfen 2 Paar Leder- 
hbandschuhe) 
Paar vollkommen gute langschäftige Stiefel, 
Paar Schnürschuhe, 
Paar Sohlen nebst Flecken und Beschlag (das Aufnähegeld wird von der Gewehr- 
Prüfungskommission durch die General= Militärkasse nach Schluß des Kommandos ein- 
gezogen), 
Hemden, 
Helm bz. Tschako (ohne Haarbusch, aber mit Helm- u. s. w. Ueberzug), 
Tornister mit Zubehör (aber ohne Zeltzubehör. Beutel), 
Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß, 
Mantelriemen, 
Brotbenutel. 
Feldflasche nebst Trinkbecher, 
Söbeltroddeln, 
Patronentaschen (Unteroffiziere M. 88) — den Offizierburschen nicht —, 
Kochgeschirr mit Zubehör, 
Gewehr mit Gewehrriemen, Mündungsdeckel und Mündungsschoner (den Offzier- 
burschen nicht), 
Seitengewehr, 
Schloßschlüssel (den Offizierburschen nicht), 
Schraubenzieher (den Offzierburschen nicht), 
Soldbuch, 
Gesangbuch,
	        
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