— 305 —
IV. Ueberweisung.
1. Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind an die Gewehr-
Prüfungskommission einzusenden:
a) ein Auszug aus der Truppenstammrolle, der u. A. folgende Angaben enthalten muß:
In Spalte 10: Ob der Betreffende Kapitulant ist und mit welchem Tage seine
Dienstverpflichtung abläuft.
In Spalte 15: Welche Löhnung und welche Zulage — siehe Armee-Verordnungs.
Blatt 1874, Seite 71, Nr. 70 — der Kommandirte monatlich während der Dauer
seines Kommandos bezieht, betreffs der Zulage auch für Rechnung welches Bataillons;
b) der bis auf Datum und Unterschrift vollständig ausgefertigte Militärfahrschein (Muster A
zu Anlage III der Friedens-= Transportordnung) für den Rückmarsch von Spandau;
c) ein Lazarethschein (Beilage 13 der Friedens- Sanitätsordnung);
d) eine Verpflegungsbescheinigung.
eingehen.
Die vorstehend aufgeführten Papiere find derart abzusenden, daß sie bei der Gewehr-Prüfungs-
kommission spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der 4
ommandirten in Spandau- Ruhleben
V. Bekleidung und Ausrüstung.
Jedem Kommandirten und Offizierburschen sind an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
2 Feldmützen (den Unteroffizieren und dem Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmütze),
3
1
——E0G□0
—a.——. ——— —□——
—— ———
Waffenröcke (darunter 2 neue),
Litewka und 1 Drillichjacke bz. Drillichrock (dem Lazarethgehülfen 2 Drillichröcke bz.
bei fehlendem Drillichzeug 2 Litewken [2 Blousen)),
Halsbinden,
Tuchhosen (darunter 2 neue),
weißleinene Hose,
Drillichhosen,
Unterhosen,
Mantel,
Paar Tuchhandschuhe (den Unteroffizieren und dem Lazarethgehülfen 2 Paar Leder-
hbandschuhe)
Paar vollkommen gute langschäftige Stiefel,
Paar Schnürschuhe,
Paar Sohlen nebst Flecken und Beschlag (das Aufnähegeld wird von der Gewehr-
Prüfungskommission durch die General= Militärkasse nach Schluß des Kommandos ein-
gezogen),
Hemden,
Helm bz. Tschako (ohne Haarbusch, aber mit Helm- u. s. w. Ueberzug),
Tornister mit Zubehör (aber ohne Zeltzubehör. Beutel),
Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß,
Mantelriemen,
Brotbenutel.
Feldflasche nebst Trinkbecher,
Söbeltroddeln,
Patronentaschen (Unteroffiziere M. 88) — den Offizierburschen nicht —,
Kochgeschirr mit Zubehör,
Gewehr mit Gewehrriemen, Mündungsdeckel und Mündungsschoner (den Offzier-
burschen nicht),
Seitengewehr,
Schloßschlüssel (den Offizierburschen nicht),
Schraubenzieher (den Offzierburschen nicht),
Soldbuch,
Gesangbuch,