Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Kriegsministerium. Berlin den 24. Januar 1898. 
Nr. 9. 
Stenererklärungen von Militärpersonen. 
Der Erlaß vom 10. Dezember 1849 (Nr. 913/11. A. 1) zu b undc wird außer Kraft gesetzt, soweit Militär. 
personen die Verpflichtung auferlegt ist, durch Vermittelung ihrer vorgesetzten Dienst- oder Kom- 
mandobehörde den Steuerbehörden ihr Privateinkommen offen zu legen. 
Nicht berührt wird hierdurch die in den §§. 24 und 25 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 
begründete Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen bei dem Vorsitzenden der Veranlagungs-Kommission 
und die Verpflichtung der Kommando- u. s. w. Behörden, den Vorsitzenden der Veranlagungs= Kommissionen über 
die Gehälter, Gebühren und sonstigen dienstlichen Einkünfte amtliche Auskunft zu ertheilen. 
  
No. 220/1. 98. C. 3. v. Goßler. 
zministerium. Berlin den 5. Januar 1898. 
Militär- Oekonomie= Departement. 
Nr. 10. 
Bekleidungsetats für Militär-Bäckerabtheilungen. 
Die vom 1. April v. J. ab giltigen Bekleidungsetats für Militär-Bäckerabtheilungen, welche an Stelle der 
mit Verfügung vom 1. September 1888 — Nr. 586/8. B. 2 — (Armee-= Verordnungs= Blatt Seite 175 und ff.) 
ausgegebenen treten, befinden sich im Druck und werden demnächst den betheiligten Dienststellen unmittelbar 
zugehen. 
No. 366/12. 97. B. 2. Frhr. v. Gemmingen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 6. Januar 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 11. 
Ausgabe einer neuen Ausrüstungsnachweisung. 
Die Ansrüstungsnachweisung für ein Infanterie- oder Jäger - (Schützen.) Bataillon, ausgerüstet mit 4 zwei- 
spännigen Kompagnie-Patronenwagen, ist neu gedruckt worden und wird den betheiligten Dienststellen in der 
erforderlichen Anzahl zugehen. 
Die gleichnamige Ausrüstungsnachweisung vom 22. März 1887 tritt außer Kraft. Im Druckvorschriften. 
Etat ist unter Nr. 134 -(22. 3. 87.)“ zu ersetzen durch (20. 11. 97.)“. 
No. 599/12. 97. A. 4. v. der Boeck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 8. Januar 1898. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 12. 
Ausgabe von Aeuderungen zu den Zeichnungen des Feldartillerie-Materials. 
Die x. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Feldartillerie, geschlossen im 
März 1897, nebst zugehörigen Nachtragszeichnungen und Konstruktionszeichnungen ist neu aufgestellt und wird 
den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen. 
Im Auftrage. 
No. 129/1. 98. A 4. Gallwitz. 
 
	        
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