Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
· Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
* 
. . Name und Amtscharakter Name und Amtscharakter . 
des ds ts W t Wohnort 
S es Schiebsgerich bz. Beschäftigung ohnor bg. Beschäftigung ohno 
15. J XVI. Armee- Metz 2. Beisitzer: 1. Stellvertreter: 
korps Garnison-Bauinspektor, Metz Wie bisher 
Baurath Heckhoff 
2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
No. 405/7. 98. A. 5. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 5. August 1898. 
Nr. 192. 
Sanitätsbericht über die Königlich Preußische Armee, das XII. (Königlich Sächsische) und das 
XIII. (Königlich Württembergische) Armeekorps für den Berichtszeitraum vom 1. April 1894 bis 
30. September 1896. 
Der Sanitätsbericht 1894/96 kann von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn — Berlin, 
Kochstraße Nr. 68/70 — zu dem Ladenpreise von 15 +X 40 Df. bezogen werden. Im Falle unmittelbarer 
Bestellung bei der Medizinal-Abtheilung ermäßigt sich derselbe für Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte des 
Deutschen Heeres auf 10 M. 30 Pf. 
No. 10/8. 98. M. A. v. Goßler. 
  
Nr. 193. 
Ermächtigung eines Arztes in Odessa zur Ausstellung von Zengnissen für militärpflichtige Deutsche. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Central- Blatt 1876, Seite 4) wird hierdurch zur 
böffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den Sommer dieses Jahres während der Abwesenheit des Oberarztes 
Dr. Wagner zu Odessa an Stelle desselben dem Oberarzte Dr. Fricker daselbst auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden ist, die im §F. 42 unter Ziffer 1 a und b bezeichneten Zeugnisse 
über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derienigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche 
ihren dauernden Aufenthalt im südlichen Rußland haben. 
Berlin den 26. Juli 1898. 
« Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Hopf. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. August 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit unter Bezugnahme auf die diesseitige Veröffentlichung vom 
11. Januar 1876 — Armee-Verordnungs. Blatt Seite 26 — zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
In Vertretung: 
No. 1009/7. 98. A. 1. Beseler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.