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Vorschrift
über Eintheilung, Bekleidung und Ausrüstung des auf dem Kriegsschauplatz zur Verwendung
kommenden männlichen Personals der freiwilligen Krankenpflege.
A. Eintheilung.
Das auf dem Kriegsschauplatz zur Verwendung kommende männliche Personal der freiwilligen Kranken.
pflege zerfällt:
—
n Lazareth -Personal,
Begleit- Personal,
Transport- Personal,
Depot Personal.
Dieses Personal wird eingetheilt in Züge zu je 12 Rotten — 24 Mann. Der Zug zerfällt in
2 Sektionen zu je 6 Rotten — 12 Mann. Jeder Jug ist einem Zugführer, dem ein Zugführer Stellvertreter
beigegeben ist, unterstellt, jede Sektion einem Sektionsführer.
Falls der Zug getheilt Verwendung findet — Halbzug —, übernimmt den Befehl über die erste
Hälfte der Zugführer, den über die andere der Zugführer-Stellvertreter. Zu beachten bleibt, daß eine weitere
Theilung des Lazareth. Personals und des Depot- Personals nothwendig werden kann, und daß alsdann die
Leitung solcher Unter-Abtheilungen einem besonders tüchtigen Mitgliede derselben durch den Jugführer zu über-
tragen ist. Bei Auswahl der Zugführer ist Bedacht zu nehmen, daß dieselben ausreichende allgemeine Bildung
und Erfahrung haben; für die des Depot- Personals ist kaufmännische Ausbildung erforderlich.
Jedem Zuge des Transport= und Begleit. Personals find, wenn möglich, einige gelernte Tischler und
Schlosser einzureihen.
Einzelnen Zügen können im Bedarfsfalle Radfahrer und Wagenbegleiter beigegeben werden. Dieselben
werden durch die Zugführer auf die Sektionen vertheilt)
B. Bekleidung.
1. Litewka. Aus grauem Tuch nach Muster der Litewka- Probe für Fußtruppen. Schulterklappen von
Grundtuch. Vorn auf dem Unschlagkragen auf beiden Seiten je eine schrägviereckige Kragenpatte von
weißem Tuch, 8 cm lang, 5 cm hoch, darauf das rothe Kreuz von Tuch. Taillenhaken von
Nickel.““)
2. Hose. Lange Hose vom Stoff der Litewka nach Muster für Fußtruppen, ohne Vorstoß.
3. Mantel. Vom Stoff der Litewka nach Muster für Fußtruppen, mit Kapotte und Schulterklappen von
demselben Stoff. Platte Nickelknöpfe mit aufgepreßtem Genfer Kreuz. Auf der bei umgeschlagenem
Kragen nach außen fallenden Seite vorn beiderseits weiße Kragenpatten mit rothem Kreuz wie bei der
Litewka.
4. Mütze. Runde Schirmmütze aus weißem, englischem, waschbarem Stoff mit schwarzem Rande aus Tuch
und ponceaurothem Vorstoß, Landeskokarde und darüber rothem Kreuz und mit Sturmriemen aus
schwarzem Leder.
5. Stiefel. Halbhohe Stiefel nach Muster für Fußtruppen. Außerdem Schnürschuhe aus Leder nach
Armeemuster. «
6. Drillichrock. Im Jackenschnitt, ohne Taille, in der Länge der Litewka, mit abnehmbaren platten
Nickelknöpfen mit aufgepreßtem Genfer Kreuz.
Halsbinde. Von schwarzer Serge nach Armeemuster.
8. Unterhosen. Aus Köper nach Muster für Fußtruppen. (Kann auch als Quartierhose getragen werden.)
s
* w
*) Ueber das Material, mit welchem die Jüge des Transport- und Begleit-Personals auszurüsten sind, bleiben
Bestimmungen vorbehalten.
*#) Die nach Allerhöchster Kabinets- Ordre vom 4. Januar 1883 beschafften Tuchröcke können aufgetragen werden
mit der Maßgabe, daß die vorgeschriebenen Kragenpatten angebracht werden. Für Neubeschaffung ist der Schuitt der
Litewka maßgebend.