Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. Gerlin den 12. Oktober 1898. Nr. DD. 
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gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 #, für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
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festgesetzt ist. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
  
  
Nr. 227. 
Anlegung von Trauer zu Ehren Ihrer Königlichen Hoheit der verewigten Frau Prinzessin 
Albrecht von Preußen. 
Um das Andenken an Meine hochverehrte Muhme, die in Gott entschlafene Gemahlin Meines 
Vetters, des Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braunschweig Königliche 
Hoheit, zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß die Offiziere des 1. Hannoverschen Infanterie- 
Regiments Nr. 74, dessen Chef Höchstdieselbe gewesen, acht Tage Trauer anulegen. Außerdem 
haben eine Abordnung des Regiments, bestehend aus dem Kommandeur, einem Stabsoffiier, 
einem Hauptmann, einem Premierlieutenant, einem Sekondelieutenant, einem Feldwebel, einem 
Unteroffizier und einem Gemeinen, sowie die Kommandeure des Füsilier- Regiments General-Feld- 
marschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannoverschen) Nr. 73, des 1. Garde-Dragoner-Regiments 
Königin von Großbritannien und Irland, des Dragoner-Regiments Prinz Albrecht von Preußen 
(Eitthauischen) Nr. 1 und des 1. Brandenburgischen Dragoner-Regiments Nr. 2 an den Beisetzungs- 
Feierlichkeiten Theil zu nehmen. Gleichzeitig bestimme Ich, daß die im Herzogthum Braunschweig 
garnisonirenden Generale, Offiziere und Militärbeamten sich bezüglich Anlegung der Trauer den 
Vorschriften, welche für das Herzogthum gegeben werden, anzuschließen haben. Ich beauftrage 
Sie, Vorstehendes der Armee bekannt zu machen. An die zuständigen Generalkommandos habe 
Ich demgemäß verfügt. 
Marmor= Palais den 9. Oktober 1898. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. Oktober 1898. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets = Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 251/10. 98. 2. 1. v. Goßler. 
 
	        
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