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Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1898.
Nr. 230.
Aenderung der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit und zur Ausstellung
von militärärztlichen Jeuguissen vom 1. Februar 1894.
Die Beilage IIa Nr. 13 auf Seite 150 der Dienstanweisung vom I. Februar 1894 erhält folgenden Wortlaut:
„objektiv nachweisbare, chronische Unterleibsleiden, ohne wesentliche Beeinträchtigung des allgemeinen
Körperzustandes .
Deckblätter hierzu gelangen nicht zur Ausgabe.
No. 1390/8. 98. M. A. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 1. Oktober 1898.
Nr. 231.
Ergänzung der Truppenübungsplatz-Vorschrift.
Die Ziffer 33 der Tr. P. V. erhält am Schlusse folgenden Zusatz: -
Es bleibt den Kommandanturen überlassen, die dienstliche Thätigkeit des Zahlmeister-
aspiranten dauernd oder vorübergehend nach §. 35, 1 der Kassenordnung zu regeln.
Ein Deckblatt wird nicht ausgegeben.
No. 113/9. 98. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Oktober 1898.
Armee- Verwaltungs= Departement.
Nr. 232.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schnellzügen.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für die
Dauer des mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten befördert werden
können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 150/153 des diesjährigen
Armee-Verordnungs= Blattes abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
No. 521/9. 98. B. 3. v. Heeringen.