Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Kriegsministerium. Berlin den 18. Oktober 1898. 
Nr. 243. 
Verfabren bei Erwerbung unbeweglicher Sachen für das Reich im Bereiche 
der Preußischen Militärverwaltung. 
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 30. April 1887 (Armee-Verordnungs= Blatt S. 241) übertrage 
ich mit der darin ausgesprochenen Wirkung die Befugniß zum Erwerbe unbeweglicher Sachen für das Reich, 
soweit die Erwerbung zu Zwecken der Anfertigung und Verwaltung der Streitmittel und des Feldgeräths erfolgt, 
auf 
die Feldzeugmeisterei. 
Der Kriegsminister. 
  
No. 430/8. 98. A. 5. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 19. Oktober 1898. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 244. 
Schutztruppen -Orduung. 
Die gemäß Erlaß vom 28. September 1898 — Nr. 795/9. 98. A. 1. — (Armee · Verordnungs · Blatt 
Seite 368) zur Ausgabe gekommenen Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in 
Afrika--(Schutztruppen = Ordnung) erhalten im Druckvorschriften Etat die Nr. 532. 
No. 365/10. 98. A. 1. v. der Boeck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 20. Oktober 1898. 
Armee-Verwaltungs- Departement. 
Nr. 245. 
Verbindungen bz. Ueberfahrtsgeld nach und von Helgoland. 
Fär das Winterhalbjahr 1898/99 ist eine wöchentlich zweimalige Dampferverbindung zwischen Cuxhaven und 
Helgoland durch die Nordseelinie, Dampfschiffs- Gesellschaft in Hamburg, eingerichtet. 
Abfahrt von Cuxhaven Dienstags und Freitags 
» » Helgoland Mittwochs und Sonnabends. 
Fahrpreis der Ueberfahrt für einberufene oder entlassene Mannschaften: 
im Oktober d. J. 6,80 4 einschließlich O,3o ∆ für Ein- oder Ausbooten in Helgoland; 
vom November d. J. ab 8 KX, außerdem für das Ein- und Ausbooten in Helgoland je 1 4. 
No. 418/10. 98. B. 3. v. Heeringen. 
Kriegsministerium. « Berlin den 22. Oktober 1898. 
Allgemeines Kriegs · Departement. 
Nr. 246. 
Ausgabe einer neuen Vorschrift. 
Die Vorschrift Nr. 394 des Druckvorschriften - Etats ist neu gedruckt und wird den betheiligten Dienststellen zugehen. 
Sie kann (ohne Atlas) von der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, hier, Koch- 
Straße 68— 71 bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee — zum Preise von 10 Pf. für das geheftete und 
von 20 Pf. für das gebundene Exemplar — bezogen werden. 
Im Auftrage. 
No. 339/10. 98. A. 5. Fromm. 
  
 
	        
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