Kriegsministerium. Berlin den 10. Dezember 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 277.
Ausgabe einer neuen Vorschrift.
Der Entwurf, Anleitung für Behandlung der Geschütze der Fußartillerie — Armee-Verordnungs= Blatt 1894
Nr. 73 — ist neu bearbeitet und als Entwurf unter der Bezeichnung -Geschützbehandlung. (Ergänzungen zum
Exerzir: Reglement für die Fußartillerie II. Theil.) zunächst nur an die Fußartillerie- Truppentheile und an
einige Behörden zur Verausgabung gelangt.
Eine Aufnahme in den Druckvorschriften Etat findet nicht statt.
Der erstgenannte Entwurf sowie die Druckvorschrift Nr. 325 des Druckvorschriften- Etats treten außer
Kraft. Der Entwurf = Geschützbehandlung u. s. w.“ kann von Mittler & Sohn hier, Kochstraße 68/71, bei un-
mittelbarer Bestellung aus der Armee — zum Preise von 90 Pf. für das geheftete und 1 4. 05 Pf. für das
gebundene Exemplar — bezogen werden.
No. 542/11. 98. A. 5. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 13. Dezember 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 278.
Ausgabe von Zeichnungen des Trainmaterials.
Die neuen Zeichnungen:
I. Fahrzeuge. Backofenwagen. Blatt 1—8
werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag übersandt werden.
Im Auftrage.
No. 183/12. 98. A. 4. Gallwitz.
Kriegsministerium. Berlin den 14. Dezember 1898.
Allgemeines Kriegs = Departement.
Nr. 279.
Aenderungen der Zeichnungen des Trainmaterials.
Die XI. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Jeichnungen des Trainmaterials, geschlossen im
März 1898, nebst zugehörigen Nachtragszeichnungen wird den betheiligten Dienststellen unter Umschlag über-
sandt werden.
Im Auftrage.
No. 195/12. 98. A. 4. Gallwitz.