Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

— 422 — 
Kriegsministerium. Berlin den 15. Dezember 1898. 
Armee-Verwaltungs- Departement. 
Nr. 280. 
Kosten für Vollstreckung von Arrest= und Haftstrafen an Marinemannschaften des Beurlaubtenstandes. 
Die Kosten für die Vollstreckung von Arrest= und Haftstrafen an Marinemannschaften des Beurlaubtenstandes 
werden auf Marinefonds übernommen und bei der betreffenden Marine- Stationsintendantur liquidirt. 
No. 427/II. 98. B. 1. v. Heeringen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 16. Dezember 1898. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 281. 
Ausgabe einer neuen Vorschrift. 
Die neubearbeiteten „Sonder-Vorschriften für die Fußartillerie. A. Geschützrohrec. — Duruckvorschriften- Etat 
Nr. 316 — sind im Druck erschienen. Sie werden den Behäörden in der erforderlichen Anzahl zugehen. 
Bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee können sie von E. S. Mittler & Sohn zum Preise von 
1,50 K für das geheftete und von 
1,65 MA. » » ggebundene Exemplar 
bezogen werden. 
Die gleiche Sonder-Vorschrift vom Jahre 1892 tritt außer Kraft. 
  
Im Auftrage. 
No. 277/12. 98. A. 5. Fromm. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. Dezember 1898. 
Armee-Verwaltungs- Departement. 
Nr. 282. 
Abänderung der Bekleidungsordnung, zweiter Theil. 
Die Bestimmung des §. 19, 1 dritter Absatz der Bekleidungsordnung II. Theil, nach welcher bei ungefutterten 
Kirseyhosen das Einsetzen von Keilstücken an der Schrittnaht unzulässig ist, kommt in Wegfall. An Stelle des 
bezeichneten Absatzes ist zu setzen: 
„ Bei ungefutterten Kirseyhosen (vergl. JZiffer 5) dürfen Keilstücke oben an der Schrittnaht nur mittelst 
Stoßnaht angesetzt werden; das Futter im Schritt muß die Keilstücke bedecken. 
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten. 
No. 78/12. 98. B. 3. v. Heeringen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 17. Dezember 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 283. 
Aenderung der Anleitung zu den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88 und 91 (D. V. E. Nr. 272). 
Seite 17. Zeile 3 v. o. ist hinter „ Exerzirpatronen= einzuschalten: (schwere) 
Die Ausgabe eines Deckblatts bleibt vorbehalten. 
No. 296/12. 98. A. 2. v. der Boeck. 
 
	        
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