— — 30 —
5. Bei der Auswahl des Uebungsgeländes sowohl, als der Ausführung aller Uebungen ist auf Ver-
ringerung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. In denjenigen Fällen, in denen die Flurentsche-
digungen als besonders hoch anzusehen sind, sehe Ich einem Vortrage des Kriegsministers entgegen.
6. Ueber die Abhaltung von Generalstabsreisen bei den Armeekorps, sowie über die Abhaltung
größerer Kavallerie-Uebungsreisen von Generalen und Stabsoffizieren der Kavallerie und Kom-
mandeuren reitender Abtheilungen der Feldartillerie folgt besondere Bestimmung.
7. Bei dem Gardekorps, dem IV., VII., IX., X., XI., XV. und XVII. Armeekorps finden Kavallerie.
Uebungsreisen nach Maßgabe der Instruktion vom 23. Januar 1879 statt.
8. Größere Dionierübungen werden bei Thorn, an der Mulde und Elbe zwischen Grimma und
Meißen und am Rhein bei Germersheim abgehalten. Die näheren Anordnungen trifft die General-
Inspektion des Ingenieur- und Pionierkorps und der Festungen.
9. Die Rückkehr der Fußtruppen in ihre Standorte muß bis zum 30. September 1898, welcher Tag
als der späteste Entlassungstag gilt, erfolgt sein.
Berlin den 3. Februar 1898.
Wilhelm.
v. Goßler.
An das Kriegsministerium.
Ordre de
17. Division.
81. Infanterie.-Brigade. 34. Infanterie- Brigade. 33. Infanterie-Brigade.
(Großherzoglich Mecklenburgische.)
3. Hanseatisches Infanterie- Großherzoglich Mecklenburgisches 1. Hanseatisches Infanterie-
Regiment Nr. 162. Grenadier- Regiment Nr. 89. Regiment Nr. 75.
Infanterie-Regiment Nr. 163. Großherzoglich Mecklenburgisches 2. Hanseatisches Infanterie-
Füßilier- Regiment Nr. 90. Regiment Nr. 76.
1. Großherzoglich Mecklenburgisches Dragoner- Regiment Nr. 17.
Holsteinsches Feldartillerie Regiment Nr. 24.
Zwei Kompagnien des SchleswigHolsteinschen Pionier= Bataillons Nr. 9.
Außerdem:
behufs Verwendung als Divisions-Kavallerie-Regiment beim VII. Armeekorps:
2. Großherzoglich Mecklenburgisches Dragoner-Regiment Nr. 18.