Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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S 2 Nfan- Jäger. rtillrie Zuß- 
——s terie. « Regimentaktilleties 
o»«-«s- . Bataillon . 
»E.FJ-E«FRegnnent (sahrendeRegtment 
NOT-« E * Batterien) 
—xo84—2054440——— 
T 
Uebertrag. . .. 857 248 532 492 
E. Hierauf kommen in Anrechnung. 1 · 
l.UnsichereDienstpfiichtigebz.späteraufges T 
griffene, sowie außerterminlich gemusterte und P 
eingestellte Rekruten der Jahresklasse 1898 2 l 2 I. 
2. Zur Einstellung in Aussicht genommene 
Zwei- und Dreijährig. Freiwillige 42 12 50 16 
3. Zur Ueberweisung gelangende Zäger der # 
« A..........·................ 18 
Klass – 4 31 52 1 
F. Mithin anzufordernde normale Rekrutenzahl 1 6 . 813 217 480 475 
1 DT " 
G. Ueberetatsmäßige Rekrutenzahl. « 
9% von der vorberechneten anzufordernden » ; 
normalen Rekrutenzahl unter Hinzurechnung 813 217 480 475 
der unter E. 2 aufgeführten Freiwilligern 12 12 50 16 
855 229 530 491 77 21 48 44 
H. Mithin Rekruten zu beantragen Gesammt- 1 1 
sumee . . . ... « 890 238 528 519 
I 3 
II. Zum Dienst ohne Waffe. 
(Oekonomie- Handwerker). 
J. Die Hälfte der etatsmäßigen ZSahl laut 
Friedensverpflegungs. Etat 90 r. 7 3 12 6 
Mithin zu beantrgen 7 12 6 
K. Es wird gebeten, aus der für den Korps. 
bezirk anzufordernden überetatsmäßigen Zahl " 
zu überweisen v! l 1 
  
  
  
  
  
Bemerkungen. 
1. Für die Pionier · Bataillone, Eisenbahn · Regimenter, Luftschiffer · Abtheilung und die Train · Bataillone 
hat die Aufstellung der Berechnung des Rekrutenbedarfs in gleichartiger Weise zu erfolgen. 
2. In den Fällen, in welchen feststehende Zahlen für einzelne Positionen der Berechnung bei der 
Aufstellung noch nicht in Betracht gezogen werden können, ist hierfür der erfahrungsmäßige Durch- 
schnitt in Ansatz zu bringen. Etwaiger Ausgleich ist durch die Mehr- und Minderbedarfs- Nach. 
weisung (F. 1,6 H. O.) zu bewirken. 
3. Durch die Anrechnung der in der Berechnung unter I. B. 4 sowie I. E. 1 aufgeführten Kategorien 
wird die Festsctzung unter Ziffer 1 des kriegsministeriellen Erlasses vom 5. September 1893 — 
Armee = Verordnungs= Blatt S. 238 — nicht berührt. 
4. Bei Aufstellung der Berechnung sind unberücksichtigt zu lassen: 
a) die aus dem vorhergehenden Rekrutirungsjahr etwa im Herbst d. J. noch verbleibende über. 
etatsmäßige Rekrutenzahl, 
b) an Bezirkskommandos u. s. w., als Bäcker u. s. w. abzugebende Mannschaften,
	        
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