Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
32. Jahrgang. Gerlin den 19. Februar 1888. Nr. 5.
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Nr. 30.
Aulegung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Generals der Infanterie zur Disposition
v. Kaltenborn-Stachau.
Un das Andenken des dahingeschiedenen Generals der Infanterie zur Disposition v. Kaltenborn-
Stachau, welcher sich in hervorragenden Dienststellungen und dann als Kriegsminister besondere
Verdienste um die Armee erworben hat, zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß die Offiziere des
Kaiser Alexander Garde- Grenadier- Regiments Nr. 1, à la suite dessen der Verewigte gestanden
hat, drei Tage Trauer anlegen. Außerdem ist seitens des genannten Regiments eine Abordnung,
bestehend aus dem Kommandeur, einem Stabsoffizier, einem Hauptmann, einem Lieutenant, und
seitens des Kriegsministeriums eine Abordnung von drei Offizieren zur Beisetzung zu entsenden.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen und diese Meine Ordre der Armee
sogleich bekannt zu machen.
Berlin den 17. Februar 1898.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Februar 1898.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 528/2. 98. 2. 1. v. Goßler.