Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. Gerlin den 19. Februar 1888. Nr. 5. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare (Post- Zeitungsliste Nr. 716) 1.K 90## 
Oer Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften-Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 # für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 7 für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. ESinzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
  
Nr. 30. 
Aulegung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Generals der Infanterie zur Disposition 
v. Kaltenborn-Stachau. 
Un das Andenken des dahingeschiedenen Generals der Infanterie zur Disposition v. Kaltenborn- 
Stachau, welcher sich in hervorragenden Dienststellungen und dann als Kriegsminister besondere 
Verdienste um die Armee erworben hat, zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß die Offiziere des 
Kaiser Alexander Garde- Grenadier- Regiments Nr. 1, à la suite dessen der Verewigte gestanden 
hat, drei Tage Trauer anlegen. Außerdem ist seitens des genannten Regiments eine Abordnung, 
bestehend aus dem Kommandeur, einem Stabsoffizier, einem Hauptmann, einem Lieutenant, und 
seitens des Kriegsministeriums eine Abordnung von drei Offizieren zur Beisetzung zu entsenden. 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen und diese Meine Ordre der Armee 
sogleich bekannt zu machen. 
Berlin den 17. Februar 1898. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 17. Februar 1898. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 528/2. 98. 2. 1. v. Goßler. 
  
 
	        
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