Kriegkministerium. Berlin den 11. Februar 1898.
Nr. 37.
Auderweite Eintheilung der Garnison-Bankreise im Bezirk des VII. Armeekorps vom 1. April 1898 ab.
Bezeichnung
des Ban. der Baukreise Garnisonen u. s. w.
Luffichtsbezirks des Bau. Aufsichtsbezirks und der Baukreise.
nach dem Wohnsitz
Coblenz VIII. Armeekorps.
Coblenz wie bisher.
Cöln I Cöln (linkes Ufer), Aachen, Truppenübungsplatz Elsenborn,
Erkelenz, Montjoie.
Cöln II Cöln (rechtes Ufer), Bensberg, Jülich.
Bonn Bonn, Siegburg, Artillerie Schießplatz Wahn.
Trier wie bisher.
Im Auftrage.
No. 563/I. 98. B. 5. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 15. Februar 1898.
Nr. 38.
Dienstreisen.
Bai Reisen zu Kontrolversammlungen bz. zum Musterungs- und Aushebungsgeschäft sowie aus ähnlichem Anlaß
find die Dienstage nach Ostern und Pfingsten als geschäftslose Ruhetage nicht anzusehen.
Im Auftrage.
No. 271/11. 97. B. 3. Frhr. von Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Februar 1898.
Nr. 39.
Ergänzung der Dieunstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen vom 11. März 1897.
1. Der vom 1. April v. J. ab gültige Bekleidungs- Etat für die Arbeiter-Abtheilungen — Anlage 5
zur Dienstvorschrift für die Arbeiter- Abtheilungen — befindet sich im Druck und wird den betheiligten
Dienststellen demnächst zugehen. (Zu vergl. Jiffer 2 der Bekanntmachung vom 9. April 1897 —
Nr. 53/4.97. C3 — Armee-Verordnungs= Blatt für 1897 Seite 110.)
2. Der erste Absatz der Jiffer 2 des §. 80 der Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen erhält
folgenden Zusatz:
„Der Bedarf an Schuhzeug ist jedoch gegen Erstattung der Durchschnitts Selbstkosten von
dem Bekleidungsamte des Korpsbereichs zu entnehmen.=
Deckblätter werden nicht ausgegeben. ·
3. Der Verkaufspreis der Dienstvorschrift hat sich auf 40 Pf. fuͤr das geheftete und 50 Pf. für das
gebundene Exemplar erhöht.
Im Auftrage.
No. 323/2. 98. C3. von Rohrscheidt.