Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 47. 
Aenderung der Kriegs-Etappen-Ordnung. 
In §. 1 Jiffer 1 des Organisations- Planes der freiwilligen Krankenpflege im Kriege — Anlage II zu §F. 6 der 
Kriegs - Etappen. Ordnung — ist statt: 
„Die Deutschen Vereine vom rothen Kreuz und die mit ihnen verbündeten Deutschen Landes. 
vereine u. s. w.= 
zu setzen: 
„Die Deutschen Landesvereine vom rothen Kreuz und die mit ihnen verbündeten Vereine u. s. w.= 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 223/2. 98. A. 1. v. der Boerck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 48. 
Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots, Theil U, Geräthe zur An- 
fertigung u. s. w. der Feldartillerie-Munition. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung (Druckvorschriften-Etat 423) ist neu aufgestellt und wird den betreffenden Dienst. 
stellen in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken von der Druckvorschriften. Verwaltung des Kriegsministeriums 
unter Umschlag zugehen. 
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung wird hiermit ungültig. 
No. 372/2. 98. A. 4. v. der Boeck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 23. Februar 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 49. 
Ausgabe einer neuen Gebrauchs-Schußtafel für Feldartillerie. 
Die Gebrauchs- Schußtafel 2b für die Feldartillerie (Schußtafel für die Feldkanone C/96 u. s. w.) wird den 
betheiligten Dienststellen demnächst in der erforderlichen Anzahl zugehen. Dieselbe tritt bei den im Druck. 
vorschriften Etat Nr. 269 aufgeführten Gebrauchs- Schußtafeln für die Feldartillerie als 2b hinzu. 
Die unter dem 17. Juni 1897 Nr. 125/4. 97 Dv. 1 zur Vertheilung gebrachten dergleichen Schuß. 
tafeln kommen auf den Bedarf in Anrechnung. 
No. 425/2. 98. A. 4. v. der Boeck. 
 
	        
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