Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 47.
Aenderung der Kriegs-Etappen-Ordnung.
In §. 1 Jiffer 1 des Organisations- Planes der freiwilligen Krankenpflege im Kriege — Anlage II zu §F. 6 der
Kriegs - Etappen. Ordnung — ist statt:
„Die Deutschen Vereine vom rothen Kreuz und die mit ihnen verbündeten Deutschen Landes.
vereine u. s. w.=
zu setzen:
„Die Deutschen Landesvereine vom rothen Kreuz und die mit ihnen verbündeten Vereine u. s. w.=
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 223/2. 98. A. 1. v. der Boerck.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 48.
Ausrüstungs-Nachweisung für die Laboratorien bei den Artilleriedepots, Theil U, Geräthe zur An-
fertigung u. s. w. der Feldartillerie-Munition.
Die Ausrüstungs-Nachweisung (Druckvorschriften-Etat 423) ist neu aufgestellt und wird den betreffenden Dienst.
stellen in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken von der Druckvorschriften. Verwaltung des Kriegsministeriums
unter Umschlag zugehen.
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung wird hiermit ungültig.
No. 372/2. 98. A. 4. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 23. Februar 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 49.
Ausgabe einer neuen Gebrauchs-Schußtafel für Feldartillerie.
Die Gebrauchs- Schußtafel 2b für die Feldartillerie (Schußtafel für die Feldkanone C/96 u. s. w.) wird den
betheiligten Dienststellen demnächst in der erforderlichen Anzahl zugehen. Dieselbe tritt bei den im Druck.
vorschriften Etat Nr. 269 aufgeführten Gebrauchs- Schußtafeln für die Feldartillerie als 2b hinzu.
Die unter dem 17. Juni 1897 Nr. 125/4. 97 Dv. 1 zur Vertheilung gebrachten dergleichen Schuß.
tafeln kommen auf den Bedarf in Anrechnung.
No. 425/2. 98. A. 4. v. der Boeck.