Armee · Verordnungs · Dlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
32. Jahrgang. Gerlin den 11. März 1898. Nr. 7.
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Nr. 52.
Anlegung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Generals der Kavallerie zur Disposition
Grafen Wilhelm zu Stolberg-Wernigerode.
Ich bestimme hierdurch: Um das Andenken des dahingeschiedenen Generals der Kavallerie zur
Disposition Grafen Wilhelm zu Stolberg· Wernigerode, des früheren hochverdienten kommandirenden
Generals des VII. Armeekorps, zu ehren, haben sämmtliche Offiziere dieses Armeekorps, sowie
diejenigen des Dragoner-Regiments von Bredow (I. Schlesischen) Nr. 4, dessen Chef der Verewigte
gewesen ist, drei Tage Trauer anzulegen. Außerdem hat der kommandirende General des
VII. Armeekorps nebst einer von ihm zu bestimmenden Abordnung, sowie eine solche des genannten
Dragoner- Regiments, bestehend aus dem Kommandeur, einem Rittmeister und einem Lieutenant
an der Beisetzung Theil zu nehmen. — Ich beauftrage Sie, Vorstehendes der Armee sogleich
bekannt zu machen.
Berlin den 8. März 1898.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Berlin den 9. März 1898.
Vorstehende Allerböchste Kabinets= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 295/3. 98. 2. 1. v. Goßler.