Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Armee · Verordnungs · Dlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. Gerlin den 11. März 1898. Nr. 7. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 #% für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 716) 1.-K 90 # 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften-Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 /#7/ für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
  
  
  
Nr. 52. 
Anlegung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Generals der Kavallerie zur Disposition 
Grafen Wilhelm zu Stolberg-Wernigerode. 
Ich bestimme hierdurch: Um das Andenken des dahingeschiedenen Generals der Kavallerie zur 
Disposition Grafen Wilhelm zu Stolberg· Wernigerode, des früheren hochverdienten kommandirenden 
Generals des VII. Armeekorps, zu ehren, haben sämmtliche Offiziere dieses Armeekorps, sowie 
diejenigen des Dragoner-Regiments von Bredow (I. Schlesischen) Nr. 4, dessen Chef der Verewigte 
gewesen ist, drei Tage Trauer anzulegen. Außerdem hat der kommandirende General des 
VII. Armeekorps nebst einer von ihm zu bestimmenden Abordnung, sowie eine solche des genannten 
Dragoner- Regiments, bestehend aus dem Kommandeur, einem Rittmeister und einem Lieutenant 
an der Beisetzung Theil zu nehmen. — Ich beauftrage Sie, Vorstehendes der Armee sogleich 
bekannt zu machen. 
Berlin den 8. März 1898. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. März 1898. 
Vorstehende Allerböchste Kabinets= Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 295/3. 98. 2. 1. v. Goßler. 
  
 
	        
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