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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
32. Jahrgang. Berlin den 22. März 1898. Nr. D.
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für
gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 #, für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten
geeignete Exemplare (Post= Jeitungsliste Nr. 716) 1.K 90 ##
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften= Verwaltung im Kriegsministerium.
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Pförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 fuͤr
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 # für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung
festgesetzt ist. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden.
Nr. 68.
Tchselstücke für Inteudantur-Assessoren und Referendare, Divisions= u. s. w. Auditeure sowie Jutendautur-
und Bauräthe und Garnison-Bauinspektoren. — #lunettes der Intendantur-Assessoren und Garnison=
Bauinspektoren.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich:
1. Die Intendantur--Assessoren und Referendare, die Divisions., Gouvernements- und Garnison-Auditeure
— soweit diesen nicht der Rang der Räthe IV. Klasse verliehen ist — sowie die Intendantur-
und Bauräthe und Garnison- Bauinspektoren erhalten an Stelle der durch Meine Ordre vom
27. Dezember 1888 eingeführten Achselstücke solche nach den beifolgenden von Mir genehmigten
Proben.
2. Dementsprechend führen die Intendantur- Assessoren und Garnison- Bauinspektoren auch auf den
Epaulettes zwei goldene Rosetten.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 22. März 1898.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 22. März 1898.
Vorstehende Allerhöchste Kabinete = Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Proben der Achselstücke werden nur an das Bekleidungsamt des Gardekorps ausgegeben. Bei diesem
können Lieferanten ihre Muster prüfen und besiegeln lassen.
Im Uebrigen ist nachstehende Beschreibung maßgebend.
No. 250/3. 98. Z. 2. v. Goßler.