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6. Die Truppentheile und das Kadettenkorps verabreichen den Stabshoboisten u. s. w. die etatsmäßig
zuständigen Bekleidungsstücke (vergl. auch Bekl.-O. 1 §. 4, 5) fortab aus feinerem Tuch bz. die
Hosen von einem etwas engeren Schnitt. Die entstehenden Mehrkosten ebenso wie die Ausgaben
für Schulterstücke und Leibbinden werden aus den Nebenkosten (Bekl.= O. 1 §. 17) oder aus dem
Ersparnißfonds bestritten.
7. Auf die Leiter der im Etat nicht vorgesehenen Musikkorps finden die Allerhöchst befohlenen
Abänderungen u. s. w. keine Anwendung.
No. 508/3. 98. B. 3. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 19. März 1898.
Nr. 70.
Zeiteintheilung für die Schießübungen der Feldartillerie im Jahre 1898.
Truppenübungsplatz Zeitdauer, einschließlich Ein-
bz. Feldartillerie Regiment treffe · und Abrücketag Bemerkungen.
Feldartillerie- Schießpla
Arys Prinz August von Preußen Nr. 1 23. Mai 13. Juni
Nr. 16 16. Juni 6. Juli
Jüterbog Prinzregent Luitpold von Bayern Um 5 Tage gekürzt,
Nr. 4 18. Mai I7. Juni darunter 4 Schieß.
Nr. 19 tage.
1 Garde 20. Juni 12. Jull um 4Schießt
2. Garde- . Juni l .Jut nxuz ießtage ge-
Feldartillerie- Schießschule 18. Juli 25. Juli
. Um 5 Tage gekürzt
General. Feldzeugmeister Nr. 3 . .-
Ersgl. Nr. 18 27. Juli 18. August wrunter 4Schieß
Der Platz steht zur
Verfügung: der
Infanterie-Schieß.
schule für 23. Mai,
19. und 20. Juli,
der Fußartillerie.
Schießschule für
13. bis 16. Juli
und vom I. bis
30. September.
Lamsdorf von Peucker Nr. 6 Um 5 Tage gekürzt,
von Clausewitz Nr. 21 28. Juni 20. Juli darunter 4 Schieß.
tage.
Wesel Nr. 7 .
a 16. Juni 13. Juli