Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neununddreißigster Jahrgang (39)

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Armee-Verordnungsblatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
39. Jahrgang. Berlin den 10. Februar 1905. Nr. 3. 
Der vierteljährliche Bezugspreis dieses Blattes beträgt für gewöhnliche Exemplare 1.4. 50 für nur einseitig bedruckte, 
um Einkleben in die Akten geeignete Exemplare 1.X4 90 Das Blatt kann durch die Postanstalten sowie im Wege des 
Buchhandels durch die Königliche Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn, Berlin 8W., Kochstraße Nr. 68—71, 
bezogen werden. Bei der letzteren erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern des Blattes. Der Preis beträgt 
20 F für jeden Druckbogen von 8 Seiten (5/ für jedes Blatt) der gewöhnlichen Exemplare und 3 ###“ für jede bedruckte 
Seite der nur einseitig bedruckten, zum Einkleben in die Akten geeigneten Exemplare, falls nicht für einzelne Nummern 
noch eine besondere Preisermäßigung festgesetzt ist. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
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Nr. 19. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1905. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: 
1. Das VIII. und das XVIII. Armeekorps halten Manöver gegeneinander vor Mir gemäß Feld- 
dienstordnung Nr. 557 ab. 
2. Das VIII. Armeekorps ist durch die 68. Infanterie- Brigade, das Ulanen. Regiment Graf Haeseler 
(2. Brandenburgisches) Nr. 11 und die 34. Feldartillerie-Brigade, das XVIII. Armeekorps durch 
die 55. und die 56. Infanterie. Brigade, das 3. Schlesische Dragoner-Regiment Nr. 15 und die 
28. Feldartillerie- Brigade zu verstärken. 
Dem VIII. und dem XVIII. Armeekorps wird je eine Luftschiffer- Abteilung zugeteilt. 
4. Die weitere Mitteilung der von Mir genehmigten Kriegsgliederungen des VIII. und des 
XVIII. Armeekorps erfolgt durch den Chef des Generalstabes der Armee. 
5. Beim I., V., VIII. und XVIII. Armeekorps werden Kavallerie- Divisionen (C, D, A unb 
B) aufgestellt. 
. Kriegsgliederungen siehe Anlage. 
6 Die Bestimmung der Divisionsführer behalte Ich Mir vor. Soweit Ich alsdann nicht 
* über die Bildung der Stäbe verfüge, veranlassen diese die aufstellenden Generalkommandos. 
Die Kavallerie. Divisionen halten die besonderen Kavallerieäbungen gemäß Zelddienstordnung 
Nr. 565 und 567 ab und zwar: B, C und D auf den Truppenübungspläten Senne, Arys 
und Dosen, A auf einem Platze im Korpsbezirke des VIII. Armeekorps, 
Die Kavallerie. Divisionen C und ) halten im Anschluß an die besonderen Kavallerieübungen 
unter Leitung des General- Inspekteurs der Kavallerie, der das Weitere veranlaßt, Ubungen 
im Aufklärungs= und Sicherungsdienst gegeneinander gemäß Felddienstordnung Nr. 568 ab. 
Der General- Inspekteur kann Truppenteile des II. und des XVII. Armeekorps mit Einverständnis 
der Generalkommandos zu den Ubungen heranziehen. 
Uber den Verlauf der Ubungen hat Mir der General- Inspekteur besonders zu berichten. 
Die Truppenteile der Kavallerie-Divisionen A und B nehmen nicht an den Brigade- und 
Divisionsmanövern ihrer Armeekorps teil. 
Aber Besichtigungen der Kavallerie- Divisionen werde Ich besonders verfügen. 
Ich ermächtige das Kriegsministerium, Anträge der Generalkommandos auf gesonderte Manöver 
der Infanterie. Brigaden zu 4 Bataillonen — Felbddienstordnung Nr. 552, 1 — zu genehmigen. 
Bezüglich der Angriffsübungen unter Beteiligung der schweren Artillerie des Feldheeres ergeht 
besondere Bestimmung. 
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