Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neununddreißigster Jahrgang (39)

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2. Der den Unteroffizieren zuständige Bekleidungszuschuß und das Aufnähegeld (23 Pf.) für mitzubringende 
(IV. 1) und geforderte Sohlen (IV. 5) sind nicht bar zu senden; diese Beträge werden vielmehr vom 
Lehr. Infanterie- Bataillon vorschußweise gezahlt, und zwar ersterer für das 2. Vierteljahr am 1. Juli 1905 
im voraus. Es erhält die Beträge am Schlusse jedes Rechnungsjahres durch die Kassenverwaltungen 
der Truppenteile im Girowege erstattet. Barsendungen mit der Post sind unzulässig. 
Jusofern die Kassenverwaltungen dem Giroverkehr nicht angeschlossen sind, erfolgt die Erstattung 
durch die General. Militärkasse auf Grund einer Jusammenstellung und unter Beifügung einer auf den 
Truppenteil lautenden OQuittung. Die Quittung wird nur auf ein Bataillon für jedes Regiment ausgestellt. 
Die General= Militärkasse zieht die Beträge von diesem wieder ein. 
3. Von allen Beförderungen der zu Kommandierenden in der Zeit zwischen Einsendung der unter 1. genannten 
Yapiere und dem Eintreffen beim Lehr. Infanterie= Bataillon ist diesem sofort Mitteilung zu machen. 
IV. Bekleidung und Ausrüstung. 
1. Für jeden Kommandierten sind vom Truppenteil zu verabfolgen: 
2 Feldmützen (dem Unteroffizier außerdem eine neue Schirmmütze), 
3 Waffenräöcke, 
2 Litewken oder 1 Litewka und 1 Drilchjacke beziehungsweise Drilchrock (den Mannschaften der 
Mecklenburgischen Truppenteile an Stelle der Litewken 2 Blusen), 
3 Halsbinden, 
3 Tuchhosen, 
2 weißleinene Hosen, 
2 Drilchhosen, 
3 Unterhosen, 
1 Mantel, 
dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe, 
1 Paar Tuchhandschuhe, 
2 Paar neue Stiefel, 
1 Paar neue lederne Schnürschuhe, 
2 Paar Sohlen mit Flecken, 
3 neue Hemden, 
1 Helm mit Zubehör (mit Haarbusch, soweit die Regimenter solche tragen) außerdem für die 
Kommandierten der mit Schuppenketten ausgestatteten Regimenter: Kinnriemen), 
1 Helmüberzug, 
1 Tornister mit Zubehör, 
1 Leibriemen mit Seitengewehrtasche und Schloß (außerdem für die Kommandierten, deren 
Truppenteile noch mit Seitengewehren 71 ausgestattet sind: 1 Seitengewehrtasche 98), 
Mantelriemen, 
Brotbeutel, 
Feldflasche mit Trinkbecher aus Aluminium, 
Säbeltroddeln, 
Patrontaschen (für Unteroffiziere: 88, für Gemeine: 95), 
Fettbüchse, 
Kochgeschirt mit Zubehör aus Aluminium, 
Salzbeutel, 
Kaffeebüchsen, 
Gewehr 98 mit Jubehäör, -- — · , 
Seitengewehr 98, soweit die krnent olchen ausßerüste sind; sonst 
10 Exerzierpatronen mit adestreifen, « 
1 Soldbuch, 
1 Gesangbuch, 
1 Schießbuch, 
1 Leltausrüstung, 
1 Paar Schulterklappen zum Waffenrock 
1 Signalpfeise mit Schnur für jeden Unteroffizier.
	        
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