Kriegsministerium. Berlin den 26. Januar 1905.
Nr. 623/1. 05. B. 3.
Nr. 23.
Numerierung der Besichtigungsreisen.
Die für das laufende Ubungsjahr nach den einzelnen #§ des ersten Abschnitts der Reiscordnung vom
21. Oktober 1904 zulässigen Besichtigungsreisen sind in den betreffenden Forderungsnachweisen in der Weise zu
numerieren, daß die erste nach dem 1. Oktober 1904 ausgeführte derartige Reise die Nummer 1 erhält.
Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die für das Rechnungsjahr 1904 zulässig gewesenen Besichti-
Jungsreisen bereits sämtlich ausgeführt sind oder nicht.
Im Auftrage.
Gallwit.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Januar 1905.
Allgemeines Kriegs- Departement.
Nr. 168/12. O04. A. 4.
Nr. 24.
Steigriemen.
Fir Neubeschaffungen von Steigriemen beim Truppen- (Infanterie und Kavallerie), Pionier-, Eisenbahn-,
Telegraphen, und Train-Feldgerät ist das Muster der Kavallerie maßgebend.
Die für die Steigriemen des Feldgeräts vorgeschriebenen 3 — verschiedenen — Längen sind indessen
beizubehalten.
Sixt v. Armin.
Kriegsministerium. Berlin den 23. Januar 1905.
Allgemeines Kriegs- Departement.
Nr. 15 3/12. 04. A. ö.
Nr. 25.
Munitionsabnahmevorschriften.
Die Besondere Munitionsabnahmevorschrift II (D. V. E. Nr. 64)
über Kammerhülsen
wird demnächst ausgegeben.
Die bisherige Vorschrift 11 über Schlagröhren tritt außer Kraft und ist aus der Sammlung der
Besonderen Munitionsabnahmevorschriften au zuscheiden.
Im Auftrage.
Bücking.