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Pferde (Fortsetzung). Pferde (Fortsetzung).
Beförderung auf der Eisenbahn, zu den Gene-
ralstabsübungsreisen 78. 141, Transportkosten 67.
85, Ermäßigung des Fahrpreises 69. 15, Anwen-
dung der Frachtsätze des Reglements für die Be-
förderung von Truppen und Armeebedürfnissen
auf den Staatseisenbahnen beim Transport 81.
249, Frachtzuschlag bei Beförderung auf Eisenbah-
nen 92. 156, Ausnutzung des Laderaums 00.
525, Reaquisitionsscheine, Ausstellung bei Beför-
derung der — eines Stabes oder mehrerer eines
Truppenteils 85. 180, Angaben in den Reaqui-
sitionsscheinen 73. 99, Vorlegung bei der Auf-
lieferung der — 69. 15, Übungen im Verladen
von — auf Eisenbahnen 82. 78,
Ausrangierung unbrauchbarer Dienst= — 71.
52, Ausrufertantisme beim Verkauf ausrangier-
ter — 70. 66, 75. 262, 79. 100, Verrechnung der
Kosten der Bekanntmachung der Pferdeverkaufs-
termine 78. 251, Bedingungen beim Verkauf aus-
rangierter — 75. 262, Entschädigung von Eigen-
tumsansprüchen der Offiziere aus den Verkaufs-
erlösen dienstunbrauchbarer Chargen-- — 69. 5,
Einnahmeatteste beim Verkauf ausrangierter —
70. 55, Feststellung und Vereinnahmung der Er-
löse 69. 131, Vereinnahmung der Erlöse bei den
mobilen bz. immobilen Truppenteilen 72. 278,
Verkaufserlöse für in Abgang kommende Dienst-
pferde 06. 20, Bescheinigung der Truppen über
Erlöse zu den Designationen über den Hauptpferde-
verkauf im Herbste jedes Jahres 74. 70, Ver-
rechnung der Verkaufserlöse 68. 127, desgl. wäh-
rend der Mobilmachung 70. 140, Tantièmege-
währung aus den Erlösen 75. 262, Zusammen-
stellung über die Erlöse in den Auktionsverhand-
lungen 70. 66, Befugnisse der Brigadekomman-
deure zur Genehmigung des Verkaufs unbrauch-
barer Chargen-- — 83. 170, den Verkaufsver-
handlungen ist die genehmigende Verfügung des
Brigade= oder Divisionskommandeurs beizufügen
74. 71, 78. 251, Wegfall der, den Verhand-
lungen über den Verkauf gefallener oder getöteter
Pferde beizufügenden Erklärung 79. 101, Huf-
beschlagsgelder beim Verkauf ausrangierter — 68.
122, Vermerk über die erfolgte Notierung der er-
zielten Hufbeschlagsgelder 79. 101, Angaben der
Intendanturen, welchen Truppenteilen der Garni-
son die Bekanntmachung der Verkaufstermine bz.
die Liquidierung der entstandenen Insertionskosten
übertragen war 74. 71, Käufer sollen die Auk-
tionsbedingungen unterschreiben 70. 55, Kom-
mandierung von zwei Offizieren zu den Verkäufen
70. 55, Vorsichtsmaßregeln gegen Krankheiten
beim Verkauf 71. 61, Maßregeln zur Beachtung
beim Verkauf 70. 55, Einreichung von Nachwei-
sungen über die in 1869 verkauften ausrangierten
Pferde bz. die dafür erzielten Erlöse 69. 174,
desgl. für 1870 71. 268, desgl. für 1873 73.
252, desgl. für 1874 74. 210, Termin zur Ein-
reichung solcher Nachweisungen 77. 9, Ausstellung
der Nachweisungen 74. 70, Nachweisungen über
abgeschlossene Kontrakte mit Abdeckereien und Roß-
schlächtereien über Abnahme getöteter oder gefal-
lener Pferde 74. 71, Angaben in den Rapporten
über verkaufte Pferde 68. 187, Rationsvergüti-
gungsgelder für die zum eigenen Wiederersatz ver-
kauften Remonte-- — 79. 232, 80. 189, Rech-
nungserinnerungen über den Titel 40 des Mili-
täretats, Angaben über ersparte Rationsvergüti-
gungsgelder für verkaufte Dienstpferde 74. 70,
Roßärzte dürfen sich nicht als Bieter beim Ver-
kauf beteiligen 70. 133, Verkauf unbrauchbarer
— an Roßschlächtereien 71. 51, 73. 171, 74.
71, Verkauf der unter den überzähligen Dienst-
— vorhandenen Stuten in besonderen Auktionen
zu Zuchtzwecken nur an Pferdezüchter 71. 12,
Belanntmachung der Verkaufstermine 73. 171,
74. 71, Termine sollen nicht an den israelitischen
Feiertagen abgehalten werden 69. 173, An-
gaben über den Verbleib ausrangierter, an andere
Truppen bz. die Gendarmerie abgegebene Pferde
in den Verkaufsverhandlungen 78. 251, Verkauf
der dazu bestimmten Dienst= — vor dem Aus-
rücken zu den Herbstübungen 68. 186, desgl. so-
gleich nach dem Eintreffen der Remonten 76.
242, Verfahren bei dem Verkauf ausrangierter
— 71. 51, Vergütung an Zahlmeister für Selbst-
berittenmachung 68. 78, 83. 66, 91. 85,
Zählung der Militärpferde 72. 316, 365,
— s. auch Fohlen, Informationskurse, Kadaver,
ÜUbungen des Beurlaubtenstandes usw.,
Preisausschreiben für veterinäre Zwecke, Ab-
handlung über Lahmheiten, Druckschäden, Schwel=
lungen, Ladendrucke, Kolik, Kondition der Dienst-
pferde 86. 158, 87. 200,
Pferde für Adjutanten, Kommissionen
zur Abschätzung 75. 227, Entschädigung für
Selbstbeschaffung 75. 2, 17, 18, Wegfall der Ent-
schädigungen 91. 85, Liquidierung und Anweisung
der Entschädigung für selbstbeschaffte 77. 113,
Empfang für Adjutanten bei höheren Kommando-
behörden 02. 274, 326, Untersuchung der selbst-
beschafften 78. 106, Verkauf der vor Ablauf von
5 Jahren unbrauchbar werdenden 78. 105, 80.
208, Verfahren beim Verlust 78. 106, Vorschüsse
aus dem Offizierunterstützungsfonds 75. 109, Er-
stattung der Vorschüsse 75. 17, 78. 106, 154,
Zahlungsanweisung der Entschädigungsgelder 75.
78, 78. 106, Leutnants der Kavallerie haben