Reisekosten (Fortsetzung).
fernungskarten 04. 241, Feststellung der Ent—-
sernungen nach dem Landwege bei Erkundungs-
reisen 6. 261, Abrundung der Entfernungen
bei der Berechnung 05. 131, amtliche Bescheini-
gung über Entfernungen der Anfangs= und End-
punkte 85. 26, Ermittelung der kürzesten fahr-
baren Straßenverbindung 76. 22, Deutung des
Begriffs Familie 76. 22, Feldgottesdienst beim
Manöver 00. 416, Muster zum Forderungsnach=
weis 03. 335,
beim Kommando zur Gendarmerieschule 02.
neues Muster zur Hauptliquidation 72. 365,
78. 15,
errechnung der beim Invalidenprüfungsge-
schäft entstehenden 00. 191, vrũfungso
bei Benutzung von Kleinbahnen 04. 279, der
zum Kriegsministerium kommandierten Offiziere,
Sanitätsofsfiziere und Beamten werden vom Mili-
gür, Verwaltungs-Departement angewiesen 73.
im mobilen Zustande werden nicht gewährt, Aus-
nahmen 81. 71, 91. 82, Befugnisse zur Be-
willigung im mobilen Verhältnis 70. 101,
zur Abschätzung von Naturalleistungen, Sach-
verständige Oé. 277, 278, Verrechnung für die
Beschaffung der Pferde der neuformierten Artil-
lerietruppenteile 81. 81, infolge Umformung der
* Bataillone l — aus Anlaß der Heeresver-
ärkung . , . 80, 04. 159, .
oad 169, 05. 101,
Ortsgrenze, Bahnhof, Dampfschisfanlegeplatz für
die Berechnung 81. 134, 97. 63, 2 77
scheinigung der Entfernung zwischen Ortsgrenzen
85. 26, bei der Heranziehung der Familien zur
ostasiatischen Besatzungsbrigade 01. 337, 02. 309,
beim Ausscheiden aus dem ostasiatischen Ex-
peditionskorrs 01. 190, bei Übungen von Per-
sonen des Beurlaubtenstandes bei der ostasiatischen
Besatzungsbrigade 01. 233,
Bescheinigung der Belege über angenommenes
Privatfuhrwerk 79. 199, 80. 212, Begleitkom-
mandos für Pulvertransporte 79. 138, Aus-
kunfterteilung an die Revisionsbehörden, insbeson-
dere den Rechnungshof 79. 199, Abnahme von
Reparaturen auf den Artillerieschießplätzen 84.
162, zur Untersuchung rotzkranker Pferde 76. 194,
bei Benutzung fiskalischer Kraftfahrzeuge 05.
273, 350, Stellen, welche zu zahlen und zu li-
quidieren hat 79. 123,
für Reisen zur Feststellung der Tropendienst-
fähigkeit 00. 434, bei Truppenübungen 00. 416,
bei Versetzungen infolge Beförderung 78. 186,
es kommt der Satz für den neuen höheren Dienst-
315
Reisekosten (Fortsetzung).
grad zur Anwendung 81. 70, vertretungsweise
Wahrnehmung eines höheren Amts begründet
keinen Anspruch auf höhere — 76. 20, Vorschüsse
03. 334,
bei- Revision der Waffen detachierter Eskadrons
— s. auch Fuhrkosten, Tagegelder, Umzugs-
kosten, Kommandos usw.,
der Arzte bei Reisen zum Antritt einer Feld-
stelle 70. 101, der zur Mobilmachung in Assistenz-
arztstellen einberusenen Arzte 80. 144, der äArzte
des Beurlaubtenstandes für Reisen zur Dienst-
leistung bei einem Truppenteil oder Lazarett 70.
55, desgl. zum Antritt von Feldstellen 70. 101,
der ärzte bei Versetzungen usw. innerhalb des
Kantonnementsbezirks bei Übungen und Zusam-
menziehungen 76. 80, für nicht dienstpflichtige
Arzte und engagierte Zivilärzte 70. 122, für
einjährig-freiwillige Arzte und Zöglinge der mili-
tärärztlichen Bildungsanstalten bei Versetzungen
infolge Anstellung als Unterarzt 80. 143, der
einjährig-freiwilligen ÄArzte, welche mit der Ver-
tretung fehlender Unterärzte außerhalb der selbst-
gewählten Garnison beauftragt werden, desgl. bei
Kommandos mit Mannschaften 79. 208, der mit
Wahrnehmung vakanter Assistenzarztstellen beauf-
tragten Unterärzte 80. 144, der Unterärzte 80.
143, desgl. des Beurlaubtenstandes für Reisen
zur Ableistung einer sechswöchentlichen Dienst-
leistung 76. 245, zur Ablegung der militärärzt-
lichen Prüfung 90. 129, der als Unterarzt ange-
stellten ehemaligen Zöglinge der militärärztlichen
Bildungsanstalten nach Ablegung der Staats-
prüfung 74. 74, der Unterärzte des Beurlaubten-
standes bei Einberufungen zu ÜUbungen 79. 64,
der Militärärzte bei Behandlung am Urlaubsort
erkrankter Mannschaften 86. 94,
Beamte, Dienstreisen der Bundesbeamten 70.
128, Verordnung betreffend die — der Reichs-
beamten 75. 144, 01. 253, Ausführungsbestim-
mungen dazu 76. 17, 03. 328, Verordnung be-
treffend die nähere Festsetzung über die Gewäh-
rung an die Beamten der Militär= und Marine-
verwaltung 80. 145, Ausführungs erordnung be-
treffend die Beamten der Militär= und Marine-
verwaltung 86. 223, Abänderung 91. 81, Klassen-
einteilung 95. 154, Verordnung betreffend die
Abänderung und Ergänzung der Bestimmungen
für die Reichsbeamten 79. 239, 01. 253, 03.
328, 337, 05. 300, Aufhebung der Verordnung
vom 28. 6. 25 und des Erlasses vom 10. 6. 48
73. 101, Gesetz betreffend die — usw. der Staats-
beamten (v. 21. 3. 73) 73. 100,
Gewährung nach dem Amt, nicht nach ver-