Reisekosten (Fortsetzung).
schäft 69. 172, desgl. für die Abhaltung von
Kontrollversammlungen 80. 138, für Offiziere der
Kriegsakademie, die während der Ferien bei Trup-
penteilen Dienste leisten 77. 70, 79. 234, desgl.
bei der Teilnahme an der Übungsreise des III.
Cötus 84. 180, desgl. der Offiziere der Kriegs-
schulen, Liquidierung 78. 121, 205, der zum
Lehrinfanteriebataillon kommandierten Offiziere
78. 65, der aus der Marine bz. einem anderen
Reichsmilitärkontingent in das Preußische Militär-
kontingent übernommenen Offiziere und Mann-
schaften 78. 186, für versetzte mobile Offiziere,
welche die Reise erst nach erfolgter Demobil-
machung ausführen können 71. 324, Heranziehung
eines Offiziers zur Sektion gefallener oder ge-
töteter Dienstpferde 83. 181, Verpflichtung der
Kavallerieoffiziere bei Versetzungen innerhalb des
Regimentsverbandes 22½ Kilometer ohne Gewäh-
rung von — zurückzulegen, ist aufgehoben 78.
185, bei Rekruten-= und Reservistentransporten 79.
101, — bei Remontekommandos 80. 48, 90.
206. — für Offiziere, welche als Stellvertreter
beurlaubter Offiziere Verwendung finden 75. 150,
der zur technischen Hochschule kommandierten Offi-
ziere während des Zwischenkommandos 00. 167,
Liquidierung und Verrechnung der — der zu den
topographischen Vermessungen kommandierten Offi--
ziere und Mannschaften 69. 196, 78. 108, 81.
78, beim Kommando zur Militärturnanstalt 81.
159, für die zu Turnkursen von detachierten Ba-
taillonen herangezogenen Offiziere und Unteroffi-
ziere 76. 219, für Offiziere des Beurlaubtenstan-
des beim Übertritt in den Friedensstand 79. 111,
der Offiziere des Beurlaubtenstandes, welche auf
eigenen Antrag oder Reklamation ihrer Zivilbe-
hörde vor Ableistung der Übung wieder entlassen
werden 79. 152, der Reserveoffiziere bei Her-
anziehung zu UÜbungen in einem anderen Korpsbe-
zirk, wenn dadurch Mehrkosten entstehen 76. 220,
80. 151, der Offiziere des Beurlaubtenstandes
bei Einberufungen zur Übung 78. 2, 80. 151,
desgl. bei Einstellung in das Ostasiatische Expe-
ditionskorps 00. 134, desgl. bei Ableistung von
Übungen bei den Schutztruppen 03. 20, der Offi-
ziere, Arzte, Zahlmeister bei Versetzungen usw.
innerhalb des Kantonnementsbezirks bei Übungen
und Zusammenziehungen 76. 80,
der Offizieraspiranten bei Einberufung zur Ab-
legung der Fähnrichsprüfung 75. 261,
der Ordonnanzen bei Reisen der Remonte-
ankaufskommissionen 79. 171,
für Mitglieder der Pferdemusterungskommissio-
nen 81. 266, der Stabsoffiziere als Pferdevor-
musterungskommissar 00. 281, für Pharmazeuten
317
Reisekosen (Fortsetzung).
des Beurlaubtenstandes bei Einziehungen zur Dar-
legung der Qualifikation 79. 133, der ausge-
schiedenen Pionieravancierten bei Einberufung zum
Wallmeisterdienst 79. 221, für Fähnriche bei
Ablegung des Offiziereramens 76. 189, der als
charakterisierte Fähnriche in die Armee eingestell-
ten Kadetten 78. 186, Portepeeunteroffiziere haben
bei Begleitung eines Kommandos keinen Anspruch
auf — 82. 211, — versetzter Fähnriche 69.
222, Reisen in privatem Interesse schließen den
Anspruch auf — usw. aus 78. 186, 81. 71,
— für Reisebegleiter Schwerkranker bei Bade-
reisen 83. 153, für Schreiber und Ordonnanzen
der Remonteankaufskommissionen 79. 171, der
Roßärzte 92. 77, Roßärzte und Unterroßärzte
zählen bei Kommandos zu den Mannschaften 80.
48, für Stabsroßärzte bei Ablegung bz. Vor-
bereitung zum Oberroßarztexamen 72. 317, Ober-
roßärzte bei Remontekommandos 90. 206, fütr
Stabsroßärzte bei Reisen zur Revision des Ge-
sundheitszustandes und Hubbeschlages der Dienst-
pferde 69. 122, der Unterroßärzte bei ihrer Über-
weisung an die Truppenteile 78. 161, für Reisen
des roßärztlichen Personals 82. 188,
für Terrainaufnehmer 79. 171,
für Unteroffiziere beim Kommando zur
Landgendarmerie, zur Schutzmannschaft oder zum
Zweck der Forstversorgung 85. 69, für die zur
Besorgung der schriftlichen Arbeiten bei den Gene-
ralstabsübungsreisen kommandierten Unterofsfiziere
und Gemeinen 79. 171, für Unterofsiziere, welche
zur Aufsicht in Militärkurorte kommandiert wer-
den 79. 172, für die zur Landesaufnahme kom-
mandierten Unteroffiziere 69. 196, 78. 108, 81.
78, 82. 181, — für Unleroffiziere ohne Portepee
bei Versetzungen und Kommandos 73. 231, 76.
80, 78. 208, 79. 171, bei Versetzungen mit
Familie 79. 172, überzähliger Unteroffiziere 78.
186, für Füsiliere der Unteroffizierschulen zu einer
Urlaubsreise in die Heimat 73. 248, 74. 17,
81. 209, 82. 166, 180, der Unterzahlmeister
06. 137,
für Vizefeldwebel und Vizewachtmeister 78. 186,
für Zahlmeister bei Versetzungen oder Abkom-
mandierungen innerhalb des Kantonnementsbezirks
während der Übungen usw. 76. 80, der Zahl-
meisteras piranten 79. 171, Zeitpunkt, von
dem ab den Zahlmeisteraspiranten — zustehen 80.
103, haben bei der Rückreise nach bestandener
Prüfung keinen Anspruch auf — 80. 103, als
Bezirksfeldwebel für die Wege zu den Kontroll-
versammlungen 79. 233, bei Kommandos zur
Probedienstleistung 72. 206, für Reservezahl-